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Wie schliessen Sie Ihre Schweizer Angelegenheiten vor dem Rückzug nach Ungarn ab?

Schritt für Schritt: Bankkonten, Versicherungen, Steuern, Mietvertrag und offizielle Abmeldung – was jede zurückkehrende ungarische Person in der Schweiz erledigen muss.

10 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 30.6.2026Kostenlos

Wann und warum müssen die Angelegenheiten in der Schweiz abgeschlossen werden?

Das Schweizer Verwaltungssystem regelt einen Wegzug nicht „automatisch". Wenn Sie Ihre Abmeldung nicht melden, führen die Schweizer Behörden, Versicherungen und Banken Ihre Pflichten weiterhin auf Ihren Namen — einschließlich Versicherungsprämien, Steuerpflicht und Mietzins.

Den Abmeldeprozess sollten Sie mindestens 3 Monate vor dem geplanten Wegzug beginnen. Einige Verträge (z. B. Mietvertrag, gewisse Versicherungen) haben gesetzliche Kündigungsfristen, die nicht verkürzt werden können. Wenn Sie diese versäumen, bleibt die Verpflichtung auch nach dem Wegzug bestehen.

Der häufigste Fehler: Viele betrachten den physischen Umzug als abgeschlossen, während der Papierkram ihnen noch monatelang nachläuft.


Offizielle Abmeldung: Gemeinde und Kanton

Der erste und wichtigste Schritt ist die Abmeldung bei der Wohngemeinde (Gemeinde / Einwohnerkontrolle, auf Französisch: Contrôle des habitants). Das kann persönlich oder — in vielen Kantonen — auch online über das ch.ch-Portal erledigt werden.

Für die Abmeldung werden in der Regel benötigt:

  • ein gültiger Ausweis oder Reisepass,

  • der Ausländerausweis,

  • das genaue Wegzugsdatum und die neue Adresse im Ausland.

Nach der Abmeldung nimmt die Gemeinde den Ausländerausweis zurück und stellt eine Abmeldebestätigung aus. Bewahren Sie diese Bestätigung gut auf — Sie werden sie für Bankkonten, Versicherungen und Steuerangelegenheiten brauchen.

Der Zeitpunkt der Abmeldung ist auch steuerlich entscheidend: Die Steuerpflicht in der Schweiz besteht in der Regel so lange, wie Sie in der Schweiz steuerlich ansässig sind (domicile fiscal / Steuerdomizil).


Bank- und Finanzkonten verwalten

Wann sollte man das Schweizer Bankkonto schließen?

Ein Schweizer Bankkonto kann man als EU-Bürger nach dem Wegzug unter Umständen noch eine Zeit lang behalten, doch die meisten Banken passen für Kunden ohne Schweizer Wohnsitz die Bedingungen an, erhöhen die Gebühren oder kündigen den Vertrag. Es lohnt sich, frühzeitig mit der Bank Kontakt aufzunehmen.

Schritte zur Regelung des Bankkontos

  1. Informieren Sie die Bank über den geplanten Wegzug und Ihre neue Adresse im Ausland.

  2. Erkundigen Sie sich danach, ob die Bank Konten für Kunden ohne Schweizer Wohnsitz weiterführt und zu welchen Bedingungen.

  3. Regeln Sie die Daueraufträge (Dauerauftrag / ordre permanent): kündigen oder leiten Sie regelmäßige Überweisungen um (Miete, Versicherungsprämien, Abonnements).

  4. Überweisen Sie das Restguthaben auf Ihr Bankkonto in Ungarn.

  5. Schließen Sie das Konto schriftlich — eine mündliche Mitteilung reicht nicht aus.

Die Verwaltung des Kapitals der zweiten Säule (berufliche Vorsorge / BVG) und der AHV/AVS ist ein separater Prozess, den der Abschnitt „Arbeits- und Sozialversicherungsabwicklung" behandelt.

Überweisung von Schweizer Franken nach Ungarn

Achten Sie bei der Überweisung auf die Wechselgebühren. Traditionelle Banken verwenden in der Regel ungünstigere Wechselkurse als Anbieter wie Wise (früher TransferWise) oder Revolut. Bei hohen Beträgen (z. B. Auszahlung der 2. Säule) kann der Kursunterschied erheblich sein.


Kündigung von Versicherungen

Obligatorische Krankenversicherung (KVG / LAMal)

Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz (Krankenversicherungsgesetz / KVG, auf Französisch: Loi sur l'assurance-maladie / LAMal) ist für die Dauer Ihres Aufenthalts in der Schweiz obligatorisch. Die Versicherung endet mit dem Tag der Abmeldung — dies muss jedoch der Versicherung schriftlich gemeldet werden (Krankenkasse).

Fügen Sie der Kündigung die von der Gemeinde ausgestellte Abmeldebestätigung bei. Die Versicherung ist verpflichtet, im Voraus bezahlte, aber nicht mehr geschuldete Prämien zurückzuerstatten.

Wichtig: Wenn Sie der Quellensteuer unterlagen, konnte ein Teil der Krankenversicherungsprämie von Ihrem Arbeitgeber abgezogen worden sein — dieser Betrag muss im Rahmen der Schlussabrechnung ausgeglichen werden.

Zusatzversicherungen (VVG / LCA)

Neben der obligatorischen Versicherung verfügen viele Einwohner der Schweiz über eine Zusatzversicherung (Zusatzversicherung / assurance complémentaire), für die das Versicherungsvertragsgesetz (Versicherungsvertragsgesetz / VVG) gilt. Die Kündigungsbedingungen unterscheiden sich — prüfen Sie im Vertrag die Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate vor Vertragsende).

Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Die Hausratversicherung und die Privathaftpflichtversicherung können per Auszugsdatum gekündigt werden. Dafür ist ebenfalls die Abmeldebestätigung erforderlich.

In einigen Kantonen (z. B. Vaud, Fribourg) ist die Hausratversicherung obligatorisch und staatlich organisiert (kantonaler Versicherer), andernorts wird sie bei einem privaten Versicherer abgeschlossen. Prüfen Sie, welche Art von Versicherung Sie haben.

Motorfahrzeugversicherung und Fahrzeugausweis

Wenn Sie ein in der Schweiz registriertes Fahrzeug haben, müssen vor dem Wegzug der Fahrzeugausweis und die Versicherung geregelt werden. Die Schweizer Kontrollschilder müssen beim kantonalen Strassenverkehrsamt / Office des véhicules abgegeben werden.


Steuerpflicht und Schlussabrechnung

Wann endet die Schweizer Steuerpflicht?

In der Schweiz endet die Steuerpflicht mit dem Wegfall des tatsächlichen Steuerdomizils (Steuerdomizil / domicile fiscal) — in der Regel am Tag der Abmeldung bei der Gemeinde. Das Steuerjahr umfasst also nicht das ganze Jahr, sondern nur den Zeitraum bis zum Auszugsdatum.

Quellensteuer und die jährliche Abrechnung

Wenn Sie der Quellensteuer unterlagen — was für einen grossen Teil der EU-Arbeitnehmenden galt, insbesondere wenn sie keine C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung / autorisation d'établissement) hatten —, zog Ihr Arbeitgeber die Steuer monatlich direkt vom Bruttolohn ab.

Für das Jahr des Wegzugs stellt das kantonale Steueramt (Kantonales Steueramt / Administration fiscale cantonale) eine Schlussabrechnung aus. Dabei sind sowohl Rückerstattungen als auch Nachzahlungen möglich, je nach Differenz zwischen dem tatsächlichen Einkommen und der abgezogenen Quellensteuer.

Wenn Sie eine Steuererklärung (Steuererklärung / déclaration d'impôts) eingereicht haben, erhalten Sie wie gewohnt einen definitiven Entscheid. Wenn Sie keine Steuererklärung eingereicht haben (weil Sie quellenbesteuert waren und dazu nicht verpflichtet waren), schliesst der Kanton den Fall anhand der Arbeitgeberbescheinigungen ab.

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ungarn und der Schweiz

Zwischen Ungarn und der Schweiz besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (1981, mit Änderungen). Das bedeutet, dass dasselbe Einkommen grundsätzlich nicht in beiden Ländern besteuert werden darf. Im Jahr der Rückkehr ist es besonders wichtig zu klären, in welchem Land der jeweilige Einkommensbestandteil (z. B. Schweizer Arbeitslohn, Auszahlung der 2. Säule) steuerpflichtig ist.

Die einmalige Auszahlung der 2. Säule (BVG) ist bei endgültigem Wegzug aus der Schweiz möglich, ihre steuerliche Behandlung ist jedoch komplex — darauf geht der nächste Abschnitt ein.


Arbeits- und Sozialversicherungsabwicklung

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Das Arbeitsverhältnis muss nach schweizerischem Arbeitsrecht (Obligationenrecht / OR, Code des obligations / CO) beendet werden. Die Kündigungsfrist hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und vom Vertrag ab — in der Regel 1–3 Monate. Verlangen Sie vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis (Arbeitszeugnis / certificat de travail) — dieses Dokument ist auf dem Schweizer Arbeitsmarkt obligatorisch und kann auch künftig noch wichtig sein.

AHV/AVS und der Rentenanspruch

Die AHV/AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung / Assurance-vieillesse et survivants) ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die einbezahlten Beiträge gehen nicht verloren: Der schweizerische Rentenanspruch bleibt bestehen und kann aufgrund des Sozialversicherungsabkommens zwischen den beiden Ländern mit der ungarischen Rente koordiniert werden.

Von Ihrem AHV-Konto in der Schweiz können Sie beim Zentralen Ausgleichsstelle (Zentrale Ausgleichsstelle / Caisse centrale de compensation, ZAS/CCC) einen Auszug anfordern. Dieses Dokument ist für den späteren Rentenantrag wichtig.

Zweite Säule (BVG) — die wichtigste finanzielle Entscheidung

Die zweite Säule (berufliche Vorsorge / BVG) ist das berufliche Vorsorgesystem der Schweiz. Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen und EU-Staatsangehöriger sind, können Sie das angesparte Kapital unter bestimmten Voraussetzungen bar beziehen.

Wichtige Einschränkung: Für EU-Staatsangehörige ist die Auszahlung des obligatorischen Teils eingeschränkt, wenn sie in der EU weiterarbeiten und dort in ein obligatorisches Rentenversicherungssystem eintreten. Der überobligatorische Teil kann in der Regel bezogen werden.

Die Auszahlung müssen Sie bei der Pensionskasse / caisse de pension des Arbeitgebers beantragen; der Prozess kann mehrere Wochen dauern. Vom ausbezahlten Betrag wird in der Schweiz eine Quellensteuer abgezogen — deren Höhe je nach Kanton variiert und die unter Umständen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens teilweise zurückgefordert werden kann.

⚠️ Dieser Bereich ist komplex und erfordert eine individuelle Abwägung — bei den konkreten Beträgen und Steuersätzen sollte die Redaktion die aktuellen kantonalen Steuersätze und die aktuelle Information der ZAS/CCC prüfen.


Immobilie und Beendigung des Mietvertrags

Kündigung des Mietvertrags

Nach schweizerischem Mietrecht (Obligationenrecht / OR, Art. 266 ff.) beträgt die Kündigungsfrist in der Regel 3 Monate, und die Kündigung ist nur auf die im Vertrag festgelegten Kündigungstermine möglich (typischerweise 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember). Wenn Sie diese verpassen, zahlen Sie die Miete bis zum nächsten möglichen Termin weiter.

Ausnahme: Wenn Sie einen zumutbaren Nachmieter (Nachmieter / repreneur) finden, ist der Vermieter verpflichtet, diesen zu akzeptieren, und Sie können vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Vertrag entlassen werden.

Die Wohnung muss bei der Übergabe in Anwesenheit des Vermieters abgenommen werden (Wohnungsabnahme / état des lieux de sortie). Für allfällige Schäden kann der Betrag von der Kaution (Mietkaution / dépôt de garantie) abgezogen werden. Die Kaution wird auf einem gesperrten Bankkonto (Sperrkonto) gehalten — die Freigabe erfolgt nach dem Auszug im Einvernehmen der Parteien.

Eigentumswohnung oder Haus im Eigentum

Wenn Sie in der Schweiz eine Immobilie besitzen, bedeutet der Wegzug nicht automatisch eine Verkaufspflicht. Als EU-Staatsangehöriger können Sie die Immobilie behalten. Die Erträge aus der Immobilie (Mieteinnahmen) oder ein Wertzuwachs können jedoch eine Steuerpflicht in der Schweiz auslösen.

Beim Verkauf der Immobilie kann eine Grundstückgewinnsteuer (Grundstückgewinnsteuer / impôt sur les gains immobiliers) anfallen, deren Höhe je nach Kanton und Dauer des Eigentums variiert.


Praktische Checkliste: Dokumente und Fristen

Die folgende Liste fasst die wichtigsten Aufgaben in chronologischer Reihenfolge zusammen. Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Schritte finden Sie in den obigen Abschnitten.

3 Monate vor dem Auszug:

  • [ ] Mietvertrag schriftlich kündigen (Kündigungsfrist beachten)

  • [ ] Arbeitgeber informieren, Kündigungsfrist abstimmen

  • [ ] Pensionskasse wegen der Auszahlungsmöglichkeiten der 2. Säule kontaktieren

  • [ ] Bank über den geplanten Wegzug informieren

1–2 Monate vor dem Auszug:

  • [ ] Zusatzversicherungen kündigen (Kündigungsfristen bei VVG-Verträgen)

  • [ ] Daueraufträge kündigen oder umleiten

  • [ ] Autoversicherung und Fahrzeugausweis regeln (falls relevant)

In der Woche des Auszugs:

  • [ ] Abmeldung bei der Gemeinde — Abmeldebestätigung entgegennehmen

  • [ ] Kündigung der obligatorischen Krankenversicherung (KVG) schriftlich und per Einschreiben

  • [ ] Hausratversicherung kündigen

  • [ ] Wohnungsabnahme durchführen und die Freigabe der Kaution veranlassen

Nach dem Auszug:

  • [ ] Bankkonto schliessen oder als Nichtansässiger weiterführen (mit der Bank abklären)

  • [ ] Das Steueramt über die neue ausländische Adresse informieren

  • [ ] AHV/AVS-Auszug anfordern (ZAS/CCC)

  • [ ] Auszahlungsantrag bei der Pensionskasse einreichen (falls Sie sich dafür entschieden haben)

  • [ ] Steuererklärung / Schlussabrechnung der Quellensteuer im Blick behalten

Aufzubewahrende Dokumente (mindestens 10 Jahre):

  • Abmeldebestätigung

  • Alle Arbeitszeugnisse

  • AHV/AVS-Auszüge

  • Auszahlungsbestätigung der Pensionskasse

  • Steuerveranlagungen

  • Mietvertrag und Übergabeprotokoll


Quellen


Verwandte Artikel

Kurz gesagt

Ein Rückzug aus der Schweiz endet nicht mit dem physischen Auszug: Die Abmeldung bei der Gemeinde sowie das Schliessen von Bank-, Versicherungs-, Steuer- und Mietangelegenheiten erfolgen in separaten Schritten. Die meisten Verpflichtungen lassen sich nur mit schriftlicher Meldung und entsprechenden Bestätigungen abschliessen. Deshalb sollte der Prozess mindestens 3 Monate im Voraus begonnen werden.

Wichtige Punkte

  • Der Abschlussprozess sollte mindestens 3 Monate vor dem Auszug gestartet werden, da für mehrere Verträge gesetzliche Kündigungsfristen gelten.
  • Die Abmeldung bei der Gemeinde ist der erste zentrale Schritt; die Abmeldebestätigung sollte unbedingt aufbewahrt werden.
  • Die Bank muss über die neue ausländische Adresse informiert werden, automatische Belastungen sind zu regeln, und die Kontoschliessung sollte schriftlich verlangt werden.
  • Die obligatorische Krankenversicherung endet mit dem Datum der Abmeldung, muss der Versicherung aber schriftlich gemeldet werden.
  • Der Mietvertrag ist in der Regel mit 3 Monaten Frist kündbar und gilt nur zu den im Vertrag festgelegten Terminen.
  • Die 2. Säule und die Besteuerung sind besonders komplex; Auszahlung und Schlussabrechnung richten sich nach den kantonalen Regeln und dem Doppelbesteuerungsabkommen.

Häufige Fragen

Wann sollte man mit dem Abschluss der Schweizer Angelegenheiten vor dem Rückzug beginnen?

Am besten beginnt man den Abschlussprozess mindestens 3 Monate vor dem geplanten Auszug. Der Grund dafür ist, dass mehrere Verträge gesetzliche Kündigungsfristen haben, die nicht verkürzt werden können. Wird dies versäumt, können Verpflichtungen auch nach dem Auszug weiterbestehen.

Was ist der erste offizielle Schritt beim Auszug?

Der erste und wichtigste Schritt ist die Abmeldung bei der Wohngemeinde, also bei der Gemeinde. Nach der Abmeldung nimmt die Behörde den Aufenthaltstitel zurück und stellt eine Abmeldebestätigung aus. Diese wird bei mehreren späteren Behördengängen benötigt.

Was passiert mit dem Schweizer Bankkonto nach dem Auszug?

Ein Schweizer Bankkonto kann für eine gewisse Zeit behalten werden, doch Banken wenden für Kundinnen und Kunden ohne Schweizer Wohnsitz oft andere Bedingungen, höhere Gebühren oder eine Kündigung an. Es lohnt sich, frühzeitig mit der Bank zu sprechen, automatische Belastungen zu regeln, den Restsaldo zu überweisen und das Konto schriftlich zu schliessen.

Wie endet die obligatorische Schweizer Krankenversicherung?

Die obligatorische Krankenversicherung endet mit dem Datum der Abmeldung. Dies muss der Versicherung schriftlich gemeldet werden, zusammen mit der von der Gemeinde ausgestellten Abmeldebestätigung. Die Versicherung ist verpflichtet, bereits bezahlte, aber nicht mehr geschuldete Prämien zurückzuerstatten.

Wann kann der Schweizer Mietvertrag gekündigt werden?

Die Kündigungsfrist für einen Schweizer Mietvertrag beträgt in der Regel 3 Monate und gilt nur zu den im Vertrag festgelegten Terminen. Werden diese Fristen verpasst, muss die Miete bis zum nächsten möglichen Termin weiterbezahlt werden. Bei einem akzeptablen Nachmieter ist der Vermieter verpflichtet, diesen zu übernehmen.

Was ist mit der 2. Säule (BVG) bei der Rückkehr nach Ungarn zu tun?

Die Auszahlung der 2. Säule muss bei der Pensionskasse des Arbeitgebers beantragt werden, und der Prozess kann mehrere Wochen dauern. Bei EU-Staatsangehörigen kann die Auszahlung des obligatorischen Teils eingeschränkt sein, wenn sie in der EU weiterarbeiten und dort in ein obligatorisches Rentenversicherungssystem eintreten. Nach der Auszahlung kann in der Schweiz eine Quellensteuer anfallen, die je nach Kanton unterschiedlich ist.

Wie lange sollten Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auszug aufbewahrt werden?

Laut Artikel sollten die wichtigsten Dokumente mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Dazu gehören die Abmeldebestätigung, Arbeitszeugnisse, AHV/AVS-Auszüge, die Auszahlungsbestätigung der Pensionskasse, Steuerveranlagungen sowie der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll.

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