Zum Inhalt springen
svajc.com

Was tun bei Steuerrückständen in der Schweiz?

Steuerrückstände in der Schweiz? Zahlungserleichterung, Ratenzahlung, Stundung und Steuererlass: An wen Sie sich wenden können, mit welchen Zinsen Sie rechnen müssen und welche Dokumente einzureichen sind.

Herausgeber: svajc.com Wissensdatenbank9 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 12.7.2026
Redaktionell geprüft
Inhaltsverzeichnis
  1. An welche Behörde müssen Sie sich in der Schweiz in Steuerangelegenheiten wenden?
  2. Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie die Steuer nicht fristgerecht bezahlen können?
  3. Ratenzahlung (Ratenzahlung)
  4. Zahlungsaufschub (Stundung)
  5. Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Ratenzahlung oder einer Stundung erforderlich?
  6. Wie hoch ist der Verzugszins, und worin unterscheiden sich die Kantone?
  7. Wann besteht Aussicht auf einen endgültigen Schuldenerlass (Steuererlass)?
  8. Quellen

An welche Behörde müssen Sie sich in der Schweiz in Steuerangelegenheiten wenden?

In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle müssen Sie sich an das kantonale Steueramt Ihres Wohnorts wenden, nicht an eine zentrale Bundesbehörde.

In der Schweiz werden Steuern auf drei Ebenen erhoben: auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. In der Praxis wird jedoch die direkte Bundessteuer (Direkte Bundessteuer) ebenfalls von den kantonalen Steuerämtern erhoben. Das bedeutet, dass sich die meisten Privatpersonen für alle drei Steuerarten an dasselbe kantonale Amt wenden können.

In zwei Fällen müssen Sie sich jedoch direkt an die Eidgenössische Steuerverwaltung (Eidgenössische Steuerverwaltung, ESTV) wenden:

  • in Mehrwertsteuerangelegenheiten (Mehrwertsteuer, MWST): typischerweise für Unternehmen und Selbstständigerwerbende.

  • Bei Quellensteuerangelegenheiten (Quellensteuer): bei bestimmten Fragen, die unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich der ESTV fallen.

Für ungarische Leserinnen und Leser ist dies wichtig, weil die Quellensteuer (Quellensteuer) viele in der Schweiz arbeitende Ungarinnen und Ungarn betrifft, zum Beispiel jene, die keine C-Niederlassungsbewilligung haben. Die Quellensteuer wird vom Arbeitslohn abgezogen, doch bei nachträglicher Abrechnung, Korrekturen oder Rückständen ist nicht immer klar, welche Stelle zuständig ist. In solchen Fällen empfiehlt es sich, zunächst den für die Lohnabrechnung zuständigen Arbeitgeber zu kontaktieren, danach das kantonale Steueramt und erst anschliessend die ESTV.

Die genau zuständige Behörde lässt sich immer anhand des Schreibens der Steuerbehörde (Steuerrechnung): über den darauf angegebenen Absender und die Adresse identifizieren. Die auf dem Schreiben angegebene Referenznummer und die Kontaktangaben bilden den Ausgangspunkt für alle weiteren Schritte.

Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie die Steuer nicht fristgerecht bezahlen können?

Wenn Sie die Steuer nicht fristgerecht bezahlen können, stehen Ihnen zwei Hauptmöglichkeiten zur Verfügung: die Zahlung in Raten (Ratenzahlung) und der Zahlungsaufschub (Stundung). Beide zählen zu den Zahlungserleichterungen (Zahlungserleichterung) fällt in diese Kategorie.

Der wichtigste Grundsatz ist, dass eine Zahlungserleichterung nicht automatisch gewährt wird. Sie müssen beim zuständigen Steueramt ein Gesuch einreichen, das anschliessend geprüft wird. Ein rechtzeitig und proaktiv eingereichtes Gesuch ist eine deutlich günstigere Ausgangslage, als einen Zahlungsbefehl oder ein Betreibungsverfahren abzuwarten.

Ratenzahlung (Ratenzahlung)

Die Ratenzahlung ermöglicht es Ihnen, die Schuld über mehrere Monate verteilt zu begleichen. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Kanton erheblich.

Im Kanton Zürich (Kanton Zürich) gelten 2026 die folgenden Rahmenbedingungen:

Art der Steuerrechnung

Maximale Ratenzahlungsdauer

Vorläufige Steuerrechnung (provisorische Steuerrechnung)

Höchstens 12 Monatsraten

Endgültige Steuerrechnung (definitive Steuerrechnung)

Bis zu 6 monatliche Raten im vereinfachten Verfahren

Diese Rahmenbedingungen gelten für den Kanton Zürich. In anderen Kantonen können andere Zeiträume und Voraussetzungen gelten, daher sollten immer die Regelungen des Wohnsitzkantons geprüft werden.

Zahlungsaufschub (Stundung)

Eine Stundung bedeutet, dass die Zahlungsfrist auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird. Dies kommt in Betracht, wenn die Zahlungsschwierigkeit vorübergehend ist und absehbar mit einer Begleichung der Schuld gerechnet werden kann, etwa wegen ausstehendem Lohn, verspätet eintreffender Zahlungen oder eines vorübergehenden Liquiditätsengpasses.

Wichtig ist zu wissen, dass weder die Ratenzahlung noch die Stundung den Verzugszins aufhebt. Der geschuldete Betrag wird während der Dauer der Zahlungserleichterung weiter verzinst.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Ratenzahlung oder einer Stundung erforderlich?

Die genauen Anforderungen an die Unterlagen unterscheiden sich je nach Kanton, in der Regel ist jedoch der Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse entscheidend. Im Kanton Zürich reicht bei einfacheren Ratenzahlungsverfahren häufig die Einreichung des Antrags aus, während andere Kantone eine ausführlichere Begründung verlangen.

Im Kanton Bern (Kanton Bern) muss für eine Ratenzahlung oder Stundung ein Haushaltsbudget (Haushaltbudget) eingereicht werden. Dabei handelt es sich um eine Aufstellung, die die Einnahmen des Haushalts den notwendigen Ausgaben gegenüberstellt und zeigt, welcher Betrag realistischerweise für die Rückzahlung eingesetzt werden kann.

Ein typisches Haushaltsbudget umfasst die folgenden Elemente:

  • Einnahmen: Nettolohn sowie gegebenenfalls weitere regelmässige Einkünfte, zum Beispiel Familienzulagen oder Unterstützungsleistungen.

  • Wohnkosten: Miete oder Hypothekarbelastung sowie Nebenkosten (Nebenkosten).

  • Krankenversicherung: die monatliche Prämie der obligatorischen Grundversicherung (KVG/LAMal).

  • Lebenshaltungskosten: Lebensmittel, Kleidung, Verkehr und Kommunikation.

  • Weitere Verpflichtungen: bestehende Kredite, Unterhaltszahlungen und andere regelmässige Belastungen.

Ein häufiger Stolperstein für ungarische Leser ist, dass die Dokumente und das Gesuch in der Amtssprache des Kantons eingereicht werden müssen, in Zürich und Bern beispielsweise auf Deutsch. Ein ungenaues oder unvollständiges Haushaltsbudget kann zur Ablehnung des Gesuchs oder zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.

Im Allgemeinen empfiehlt es sich, Folgendes vorzubereiten:

  • das letzte Schreiben der Steuerbehörde (Steuerrechnung) in Kopie;

  • Einkommensnachweis oder Gehaltsabrechnung (Lohnabrechnung);

  • Nachweise zu den Wohn- und Versicherungskosten;

  • eine kurze Begründung für die Ursache der Zahlungsschwierigkeiten.

Vor der Einreichung sollten Sie immer das aktuelle Formular und die Anforderungsliste des kantonalen Steueramts Ihres Wohnorts prüfen.

Wie hoch ist der Verzugszins, und worin unterscheiden sich die Kantone?

Den Verzugszins (Verzugszins) werden ab dem Versäumen der Zahlungsfrist automatisch Verzugszinsen erhoben, deren Höhe je nach Kanton unterschiedlich ist.

Im Kanton Bern beträgt der Verzugszins auf kantonale und kommunale Steuern in den Jahren 2024, 2025 und 2026 einheitlich 4,00%. Dieser Satz kann jährlich überprüft werden; deshalb sollten Sie für das betreffende Jahr immer die offizielle Bekanntmachung des Kantons prüfen.

Die Verzugsverzinsung hat zwei wesentliche Eigenschaften:

  • Automatisch: der Verzugszins wird ab dem Versäumen der Frist berechnet, auch ohne gesonderte Mitteilung.

  • Auch während einer Ratenzahlung kann er erhoben werden: Im Kanton Bern wird der während der Dauer der Ratenzahlung auflaufende Verzugszins nach Zahlung der letzten Rate separat in Rechnung gestellt.

Das bedeutet, dass jemand, der die Schuld beispielsweise über zwölf Monate hinweg tilgt, am Ende der Rückzahlung zusätzlich mit einer separaten Zinsrechnung rechnen muss. Eine Ratenzahlung verschafft also Zeit, senkt aber die Kosten der Schuld nicht.

(Direkte Bundessteuer) und in den verschiedenen Kantonen können unterschiedliche Zinssätze gelten, die sich jährlich ändern können. Da in der Schweiz fast jedes steuerliche Detail kantonsabhängig ist, sollte der aktuelle Zinssatz des Wohnkantons immer separat geprüft werden, sei es auf der Website des kantonalen Steueramts oder durch eine telefonische Anfrage.

Wann besteht Aussicht auf einen endgültigen Schuldenerlass (Steuererlass)?

Der Steuererlass (Steuererlass) ist der endgültige Erlass einer Schuld aus Billigkeitsgründen. Er ist an äusserst strenge Voraussetzungen gebunden und wird nur in Ausnahmefällen gewährt.

Grundlage für den Erlass ist eine erhebliche Härte (erhebliche Härte): eine Lebenssituation, in der die Zahlung der Steuer den Lebensunterhalt des Steuerpflichtigen und seiner Familie gefährden würde. Dazu zählen beispielsweise eine lang andauernde Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, ein erheblicher Einkommensausfall oder eine andere dauerhafte Notlage, die der Steuerpflichtige nicht selbst verschuldet hat.

Eine wichtige Einschränkung zeigt die strengen Voraussetzungen deutlich: Im Kanton Bern ist ein Steuererlass nicht möglich, wenn die steuerpflichtige Person zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung über die für die Zahlung erforderlichen Mittel verfügte. Das heisst: Wäre die Steuer damals bezahlbar gewesen, wurde das Geld aber für andere Zwecke verwendet, ist ein Erlass in der Regel ausgeschlossen. In solchen Fällen kommt eher eine Ratenzahlung in Betracht, die sich am Existenzminimum (Existenzminimum) ermöglicht eine schrittweise Regelung, die sich an der Situation orientiert.

Deshalb ist die praktische Reihenfolge wichtig:

  1. Zunächst sollte eine Zahlungserleichterung beantragt werden, also eine Ratenzahlung oder eine Stundung.

  2. Ein Erlass (Steuererlass) ist nur dann realistisch, wenn eine dauerhafte, schwerwiegende und belegbare Härte vorliegt.

  3. Der Erlass muss bei der zuständigen Behörde schriftlich beantragt werden, mit Begründung und Unterlagen, die die Situation belegen.

Ein Steuererlass dient nicht dazu, die Nichtzahlung nachträglich zu legalisieren. Die Behörde prüft die gesamte Einkommens- und Vermögenssituation, und ihre Entscheidung beruht auf einer Ermessensabwägung. Die Voraussetzungen und das Verfahren unterscheiden sich je nach Kanton, weshalb es notwendig ist, die Regelungen des betreffenden Kantons zu kennen.

Quellen

  • Schweizerische Bundesverwaltung – https://admin.ch/

  • Offizielles Portal des Kantons Zürich – https://zh.ch/

  • Offizielles Portal des Kantons Bern – https://be.ch/

  • Ergänzender Verweis – https://vertexaisearch.cloud.google.com/grounding-api-redirect/AUZIYQHT2SKR1_juGvhDZRpxWT63gD03TxkScgX_hfcaXA_JJUa96icso-BYIU_-gzHbcc6_vCTuStE5W0P2bllezA7Nymt8fABT-ILsqxEVpvusHybLsSmhvZbHWcc2Hgf5YdKKOotJD0s=

  • Ergänzender Verweis – https://vertexaisearch.cloud.google.com/grounding-api-redirect/AUZIYQHT3RurQv5PwGlwEDjRPzK_Q1of4nr48QbpZu0nM8vZIG9HE1MGr3zcTERyU9_RkqapO1dd73EJiN0ZAWf5lptNkxIP4TT80HcelMokc5HXq9n05QjhDo1BJh8qNjYiJbeqdQDNidSRU8nDSp44uY7_lU03sSTXq3S-QNAeHom2lLgg0Oli_3eoMI51pdnb2iI8eXymnyZHVL4UB7kRfhXAKi

  • Ergänzender Verweis – https://vertexaisearch.cloud.google.com/grounding-api-redirect/AUZIYQFFeYZAAKBVT0ukIq1Y5dtQTqMAWZ21hF0cQlcONsRGjfeTeI6OL4AI6CMFb201wER5xpWJANus10eY02qvIQ8-xCCDs1qG4TQHdYYvM_PA88RrPaZSB-WiJCdNG119AYwaCldDdxJhazFUCz7IKi

  • Ergänzender Verweis – https://vertexaisearch.cloud.google.com/grounding-api-redirect/AUZIYQHaF7Mk301ppy8p9TsYjj_vFwjAhYkepT0gAHB8wSiZlmQjM3IxDvhlqVhSKCEGCsG88D5d9U0vpemb9bkb_8QNlHkXAts8GwyAcbCOreq2CIvG_wmEf_Ma1rxWnXLkEg==

  • Ergänzender Verweis – https://vertexaisearch.cloud.google.com/grounding-api-redirect/AUZIYQGNXbhcHASNcjn4awW62rYzZSDZWrFzOaDVCBSeM9Xzf2ZlmabM1Fjr55jczBNSx8iDHrM8llINdPZ5o4GzVYRP2JcNvJ3kpAVNaTsakCcXIqQrB1KXbBqTjRS1YS35bLpKKQsnzWT9ty_JikHSQ3rTayYB95UTCgWm4LU2QQNe_v1oS3wH2PYv9jZjXQ==

  • Ergänzender Verweis – https://vertexaisearch.cloud.google.com/grounding-api-redirect/AUZIYQELsxCglSsNqVcu4Z-NfuKRiB41Eq4xe4YJYlvZP4FSZFq0nZQQAdz9UV93MSOyGhYVA5tRQaH5pgXVieamMYIywMSMwVz4ILTNP0i1lLfAsH4JVCs_zO7GesLd7U7HH52NOLMRVtCo8USKwZXV4YHY0fJahA3sRlh_Pxuf8prcF1ROQo77Lse-eFZlQaRLytvgT1TFCu9TG6bG6GNhOVRYrOm3xih4nrwuKi

  • Ergänzender Verweis – https://vertexaisearch.cloud.google.com/grounding-api-redirect/AUZIYQEz2SaxspjON8WSkb_OzcJ7RDLEkqYbUOEwUYbWWxhtyK98sktuWblwH5a882ihOGEzlMI9-8TVzzOPK76U7mpx5aAK4zL1XdOWRTveni3AO8tE_zE7MSnxBG850dO0xt5V6TMRqj7J31dEAwsjN4rnKrITttdqkb7W-wRIrQabN_WnoCYlrznAKMqDiH7yTxOOdq5LmQofNytTxKoLszYQ4pExKoXORUpLKi

  • Ergänzender Verweis – https://vertexaisearch.cloud.google.com/grounding-api-redirect/AUZIYQFJe70s1fMqpEu4kS71LDs4hGCSz_8O5Gh3hXTnYpg6rkico8mdMUFkeCvRIwnzLQQiL-sANBABZAwoiBCsjMjbOFYjsEo13w2zxwP7-BaEHkiPbLurwDlnGJY2UtDuQlUtXKceFyuMymcESwYaeWVCwwEWwZEN-WT5GU=

  • Ergänzender Verweis – https://vertexaisearch.cloud.google.com/grounding-api-redirect/AUZIYQES5LXYrqO0GrQpbdzZ9mkyv36QToVw5iWYpajXlCMy2cwiBJfgqTfvcZaFmc5rntsK1CEKy1r5fTlUmJgB9Pv650MwuwZBwlesVdykwKCdX3LqKzH6Z_7Kur_DlR1WgB44BsIwRa1lVjp61gpyTVL2KNapUptJfWp8b9_EToL2HXo=

Kurz gesagt

Bei Steuerrückständen in der Schweiz müssen Sie sich an das kantonale Steueramt Ihres Wohnorts wenden, wo eine Ratenzahlung oder Stundung beantragt werden kann — darauf besteht jedoch kein automatischer Anspruch, und die Verzugszinsen laufen während der Zahlungserleichterung weiter. Ein Steuererlass ist nur bei einer dauerhaften, schwerwiegenden und nachweisbaren Härte möglich und an äusserst strenge Bedingungen geknüpft.

Wichtige Punkte

  • Anhand des Ausstellers und der Adresse auf der Steuerrechnung lässt sich das zuständige Amt identifizieren — dies sollte vor jedem Schritt überprüft werden.
  • Ein Gesuch um Ratenzahlung oder Stundung sollte proaktiv vor Eintreffen der Zahlungsaufforderung eingereicht werden, da dies eine wesentlich bessere Ausgangslage darstellt.
  • Im Kanton Bern muss dem Ratenzahlungsgesuch ein Haushaltbudget beigelegt werden — unvollständige Unterlagen führen zu einer Ablehnung oder Verzögerung.
  • Verzugszinsen werden auch während der Ratenzahlung erhoben; im Kanton Bern wird nach Zahlung der letzten Rate eine separate Zinsrechnung ausgestellt, was im Voraus eingeplant werden sollte.
  • Ein Steuererlass ist ausschliesslich bei einer dauerhaften, schwerwiegenden und nachweisbaren Härte realistisch — wenn die Steuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung hätte bezahlt werden können, ist ein Erlass in der Regel ausgeschlossen.
  • Die Bedingungen und Zinssätze variieren je nach Kanton; es wird empfohlen, die aktuellen Regeln des Wohnsitzkantons stets auf der Website des kantonalen Steueramtes oder durch telefonische Nachfrage zu überprüfen.

Häufige Fragen

An welches Amt muss man sich bei Steuerrückständen in der Schweiz wenden?

In den allermeisten Fällen müssen Sie sich an das kantonale Steueramt Ihres Wohnorts wenden. Die Direkte Bundessteuer wird ebenfalls von den kantonalen Steuerämtern bezogen, sodass sich die meisten Privatpersonen für alle drei Steuerarten an dasselbe Amt wenden können. Die genauen Angaben zum zuständigen Amt können anhand des Ausstellers und der Adresse auf der Steuerrechnung ermittelt werden.

Wie kann man in der Schweiz eine Ratenzahlung oder Stundung beantragen?

Ratenzahlung und Stundung müssen schriftlich beim zuständigen kantonalen Steueramt beantragt werden. Darauf besteht kein automatischer Anspruch; das Amt prüft das Gesuch. Ein rechtzeitig und proaktiv eingereichtes Gesuch bietet eine wesentlich bessere Ausgangslage, als wenn der Steuerpflichtige die Zahlungsaufforderung oder das Betreibungsverfahren abwartet.

Welche Dokumente sind für ein Ratenzahlungsgesuch erforderlich?

Die genauen Anforderungen an die Dokumente variieren je nach Kanton. Generell wird empfohlen, eine Kopie der letzten Steuerrechnung, einen Einkommensnachweis oder eine Lohnabrechnung, Belege für Wohn- und Versicherungskosten sowie eine kurze Begründung für die Zahlungsschwierigkeiten vorzubereiten. Im Kanton Bern muss zusätzlich ein Haushaltbudget eingereicht werden, das die Einnahmen und die notwendigen Ausgaben detailliert gegenüberstellt.

Wie hoch sind die Verzugszinsen und laufen diese auch während der Ratenzahlung weiter?

Der Verzugszins wird ab Verpassen der Zahlungsfrist automatisch und ohne separate Mitteilung erhoben. Die Höhe variiert je nach Kanton: Im Kanton Bern beträgt er in den Jahren 2024, 2025 und 2026 einheitlich 4,00%. Während der Ratenzahlung laufen die Zinsen weiter; im Kanton Bern wird nach Zahlung der letzten Rate eine separate Zinsrechnung ausgestellt. Die Ratenzahlung verschafft also Zeit, reduziert aber nicht den Endbetrag der Schuld.

Wann kann man in der Schweiz einen endgültigen Steuererlass beantragen?

Ein Steuererlass ist nur unter äusserst strengen Bedingungen möglich: bei einer dauerhaften, schwerwiegenden und nachweisbaren Härte, bei der die Bezahlung der Steuer die Existenz des Steuerpflichtigen und seiner Familie gefährden würde. Typischerweise kommen dauerhafte Krankheit, Arbeitsunfähigkeit oder schwerwiegende Einkommenseinbussen in Frage. Wenn die Steuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung hätte bezahlt werden können, ist ein Erlass in der Regel ausgeschlossen.

Sind in der Schweiz arbeitende Ungarn von der Quellensteuer betroffen?

Ja, die Quellensteuer betrifft viele in der Schweiz arbeitende Ungarn — insbesondere diejenigen, die keine Niederlassungsbewilligung C besitzen. Der Abzug der Quellensteuer erfolgt direkt vom Lohn. Bei nachträglichen Regelungen, Korrekturen oder Rückständen sollte man sich zuerst an den Arbeitgeber, dann an das kantonale Steueramt und erst danach an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) wenden.

Wie unterscheiden sich die Bedingungen für Ratenzahlungen in den Kantonen Zürich und Bern?

Im Kanton Zürich ist bei einer provisorischen Steuerrechnung eine Ratenzahlung von bis zu 12 Monaten und bei einer definitiven Steuerrechnung von bis zu 6 Monaten im vereinfachten Verfahren möglich. Im Kanton Bern ist für eine Ratenzahlung die Einreichung eines Haushaltbudgets erforderlich, und die während der Ratenzahlung anfallenden Verzugszinsen werden nach der letzten Rate mit einer separaten Rechnung eingefordert. In beiden Kantonen müssen die Gesuche und Dokumente auf Deutsch eingereicht werden.

Verwandte Ratgeber

  • Steuerbehördlicher Brief oder Steuerschulden in der Schweiz: Wann müssen wir handeln?