Grenzgänger in die Schweiz: Wohnsitz, G-Bewilligung und erste Schritte
Grenzgängertum ist eine eigene Lebenslage, wenn der Hauptwohnsitz in einem EU/EFTA-Staat bleibt und die Arbeit in der Schweiz erfolgt. Das SEM schreibt, dass EU/EFTA-Grenzgänger in der Regel täglich oder mindestens wöchentlich an ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurückkehren. Die G-Bewilligung kann dazugehören, ersetzt aber keine separate Prüfung von Vertrag, Wohnsitz, Steuern und Versicherung.
Kurz gesagt
Grenzgängertum ist eine eigene Lebenslage, wenn der Hauptwohnsitz in einem EU/EFTA-Staat bleibt und die Arbeit in der Schweiz erfolgt. Das SEM schreibt, dass EU/EFTA-Grenzgänger in der Regel täglich oder mindestens wöchentlich an ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurückkehren. Die G-Bewilligung kann dazugehören, ersetzt aber keine separate Prüfung von Vertrag, Wohnsitz, Steuern und Versicherung.
Wichtige Punkte
- Hauptwohnsitz, Arbeitsort und Rückkehrrhythmus festhalten.
- Vertragsdauer und aktuelle SEM-Hinweise prüfen.
- Mit dem Arbeitgeber Verfahren und Nachweise klären.
- Steuer und Versicherung getrennt prüfen.
Kurzantwort
Grenzgängertum ist eine eigene Lebenslage, wenn der Hauptwohnsitz in einem EU/EFTA-Staat bleibt und die Arbeit in der Schweiz erfolgt. Das SEM schreibt, dass EU/EFTA-Grenzgänger in der Regel täglich oder mindestens wöchentlich an ihren Hauptwohnsitz im Ausland zurückkehren. Die G-Bewilligung kann dazugehören, ersetzt aber keine separate Prüfung von Vertrag, Wohnsitz, Steuern und Versicherung.
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