Praktische Ratgeber
Kurzfristige Erwerbstätigkeit bis 90 Tage
1 Artikel
Wie können Sie in der Schweiz 90 Tage ohne Bewilligung arbeiten?
Als EU/EFTA-Staatsangehörige können Sie als entsandte Arbeitskraft oder selbstständige Dienstleistungserbringerin bzw. selbstständiger Dienstleistungserbringer bis zu 90 Arbeitstage pro Jahr und bei einem Schweizer Arbeitgeber bis zu 3 Monate ohne Bewilligung arbeiten.
Für registrierte Nutzer