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Wissensdatenbank/Bewilligungen und Behördenwege/Kurzfristige Erwerbstätigkeit bis 90 Tage

Praktische Ratgeber

Kurzfristige Erwerbstätigkeit bis 90 Tage

1 Artikel

  • Wie können Sie in der Schweiz 90 Tage ohne Bewilligung arbeiten?

    Als EU/EFTA-Staatsangehörige können Sie als entsandte Arbeitskraft oder selbstständige Dienstleistungserbringerin bzw. selbstständiger Dienstleistungserbringer bis zu 90 Arbeitstage pro Jahr und bei einem Schweizer Arbeitgeber bis zu 3 Monate ohne Bewilligung arbeiten.

    Für registrierte Nutzer