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Firmensitz und Büro in der Schweiz: Rechtsdomizil und c/o-Adresse

In der Schweiz gehören Sitz und Rechtsdomizil zusammen, sind aber nicht mit einem eigenen gemieteten Büro gleichzusetzen. Das KMU-Portal beschreibt den Sitz als Ort der Verwaltung und das Domizil als erreichbare Adresse am Sitz. Eine eigene Adresse oder eine c/o-Adresse mit Zustimmung kann möglich sein; die Nachweise bestimmt das kantonale Handelsregisteramt.

Herausgeber: svajc.com Wissensdatenbank2 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 22.8.2026
Redaktionell geprüft

Kurz gesagt

In der Schweiz gehören Sitz und Rechtsdomizil zusammen, sind aber nicht mit einem eigenen gemieteten Büro gleichzusetzen. Das KMU-Portal beschreibt den Sitz als Ort der Verwaltung und das Domizil als erreichbare Adresse am Sitz. Eine eigene Adresse oder eine c/o-Adresse mit Zustimmung kann möglich sein; die Nachweise bestimmt das kantonale Handelsregisteramt.

Wichtige Punkte

  • Sitz, Rechtsdomizil und Büro sind unterschiedliche Begriffe.
  • Die eingetragene Adresse muss erreichbar sein.
  • Für c/o kann eine Domizilannahmeerklärung nötig sein.
  • Der Sitz gehört in Statuten und Handelsregister.

In der Schweiz gehören Sitz und Rechtsdomizil zusammen, sind aber nicht mit einem eigenen gemieteten Büro gleichzusetzen. Das KMU-Portal beschreibt den Sitz als Ort der Verwaltung und das Domizil als erreichbare Adresse am Sitz. Eine eigene Adresse oder eine c/o-Adresse mit Zustimmung kann möglich sein; die Nachweise bestimmt das kantonale Handelsregisteramt.

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