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Familienkrise

Familienkrise in der Schweiz: Was tun in den ersten 24 Stunden?

Konkrete Schritte, Schweizer Notrufnummern und institutionelle Kontaktstellen für Ungarn, wenn in der Schweiz plötzlich eine familiäre Krisensituation entsteht.

9 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 1.7.2026Kostenlos

Was sind die sofortigen ersten Schritte in einer Krisensituation?

In den ersten Minuten zählt nur eine Frage: Ist jede Person körperlich in Sicherheit?

Besteht unmittelbare körperliche Gefahr — Gewalt, Selbstverletzung, Bedrohung —, rufen Sie sofort die Polizeinummer 117 oder die 112 an. Warten Sie nicht und zögern Sie nicht. Die Schweizer Polizei (Kantonspolizei / Police cantonale) ist verpflichtet einzugreifen und Hilfe zu leisten, unabhängig vom Aufenthaltsstatus der betroffenen Person.

Wenn keine unmittelbare körperliche Gefahr besteht, die Situation aber akut und nicht mehr beherrschbar ist, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Begeben Sie sich an einen sicheren Ort — verlassen Sie bei Bedarf die Wohnung. Nehmen Sie Ihre Dokumente mit (Reisepass, Aufenthaltsbewilligung, AHV/AVS-Karte / Krankenkassenkarte), einige Tage Kleidung und Bargeld.

  2. Informieren Sie eine nahe stehende vertrauenswürdige Person — Nachbar, Arbeitskollege, Bekannter. In der Schweiz ist soziale Isolation eines der häufigsten Hindernisse beim Hilfesuchen.

  3. Rufen Sie die passende Notruf- oder Beratungsstelle an (siehe nächstes Kapitel).

  4. Dokumentieren Sie, wenn möglich — Fotos von Verletzungen, Nachrichten, Namen von Zeugen. Das kann später für ein rechtliches Verfahren wichtig sein.


Was sind die wichtigsten Schweizer Notrufnummern und Notfalldienste?

In der Schweiz sind einige Notrufnummern kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Es lohnt sich, die folgenden Nummern schon dann im Telefon zu speichern, wenn man sie noch nicht braucht.

Dienst

Nummer

Erreichbarkeit

Hinweis

Polizei (Polizei / Police)

117

24/7

In allen Kantonen einheitlich

Rettungsdienst (Sanität / Ambulance)

144

24/7

Medizinischer Notfall

Allgemeiner europäischer Notruf

112

24/7

Funktioniert auch ohne Roaming

Feuerwehr

118

24/7

Seelsorge (Die Dargebotene Hand / La Main Tendue)

143

24/7

Anonym, mehrsprachig

Kinder- und Jugendnotruf (Kinder- und Jugendtelefon)

147

24/7

Für Kinder und Jugendliche

Vergiftungsberatung (Tox Info Suisse)

145

24/7

Vergiftung, Medikamentenüberdosierung

Notruf für Frauen (Frauenhaus / Maison des femmes)

0800 040 040

24/7

Kostenlos, für misshandelte Frauen

Die 143er-Seelsorge-Hotline ist auf Deutsch, Französisch und Italienisch erreichbar. Es gibt keine ungarischsprachigen Operatoren, aber Mitarbeitende, die auch auf Englisch kommunizieren können, helfen bei der ersten Orientierung.

Die Nummer 0800 040 040 führt zum koordinierten Netzwerk der Schweizer Frauenhäuser (Frauenhaus / maison pour femmes). Die Frauenhäuser nehmen auch Kinder auf, und die Unterbringung ist in den ersten Tagen kostenlos. Die Art der Aufenthaltsbewilligung ist kein Hindernis für die Aufnahme.


Wie können Sie Kinder in einer Krisensituation schützen?

In der Schweiz hat der Schutz von Kindern Vorrang vor allen anderen Aspekten — einschließlich des Aufenthaltsrechts der Eltern.

Wenn die körperliche oder seelische Sicherheit eines Kindes gefährdet ist, können die folgenden Stellen eingreifen:

  • KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde / Autorité de protection de l'enfant et de l'adulte): a Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, die auf kantonaler Ebene tätig ist. Jede Person — Nachbar, Lehrperson, Arzt — kann eine Meldung an sie richten. Die KESB kann eine vorübergehende Platzierung, eine Aufsichtsmaßnahme oder eine Vormundschaft anordnen.

  • Sozialdienst / Service social: der lokale Sozialdienst, der sofortige Hilfe bei Wohnen, Versorgung und der Anbindung an die KESB leisten kann.

  • Kinder- und Jugendnotruf 147: Kinder und Jugendliche können dort direkt anrufen, auch anonym.

Wichtig zu wissen: wenn Sie selbst um Hilfe für Ihr Kind bitten, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie das Sorgerecht verlieren. Das Schweizer System arbeitet in erster Linie darauf hin, die Familie zusammenzuhalten, nicht sie zu trennen — außer wenn die Sicherheit des Kindes dies erfordert.

Für ungarische Eltern ist es besonders schwierig, wenn das Kind kaum oder gar kein Deutsch / Französisch / Italienisch spricht. Die KESB und die Sozialdienste sind verpflichtet, eine Übersetzung zu organisieren — bitten Sie aktiv darum.


Welche rechtlichen Schutzmöglichkeiten gibt es bei Partnerschaftsgewalt?

In der Schweiz ist Partnerschaftsgewalt (häusliche Gewalt / violence domestique) ein strafrechtlicher Tatbestand, den die Behörden — seit 2004 — von Amtes wegen verfolgen. Das bedeutet: Wenn die Polizei von dem Vorfall erfährt, hängt die Einleitung des Verfahrens nicht vom Willen des Opfers ab, und das Opfer ist nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten.

Die wichtigsten rechtlichen Instrumente:

  • Wegweisung (Ausschluss aus der Wohnung): die Polizei kann den Täter sofort aus der gemeinsamen Wohnung weisen, für bis zu 14 Tage. Eine Verlängerung ist auf dem Rechtsweg möglich.

  • Rayonverbot / Kontaktverbot (Annäherungs- und Kontaktverbot): wird vom Gericht angeordnet und untersagt dem Täter, sich zu nähern.

  • Zivilrechtlicher Schutz: das Zivilgericht kann eine dringliche vorsorgliche Maßnahme anordnen, innerhalb von 24 Stunden.

Als ungarische Staatsangehörige gelten Sie im schweizerischen Rechtssystem als EU-Bürgerin bzw. EU-Bürger (gestützt auf das Abkommen über die Freizügigkeit der Personen, FZA), und Sie haben daher in Schutzverfahren dieselben Rechte wie eine Schweizer Staatsangehörige bzw. ein Schweizer Staatsangehöriger. Die Aufenthaltsbewilligung kann nicht allein deshalb entzogen werden, weil jemand als Opfer soziale Hilfe in Anspruch nimmt.

Wenn Sie rechtliche Beratung benötigen, bieten die kantonalen Opferhilfestellen (Opferhilfe-Beratungsstellen) kostenlose rechtliche und psychologische Beratung an. Die Kontaktdaten unterscheiden sich je nach Kanton — der lokale Sozialdienst kann Sie weiterverweisen.


Welche sofortige finanzielle und wohnbezogene Hilfe ist verfügbar?

In einer Krisensituation ist finanzielle Abhängigkeit einer der häufigsten Gründe, weshalb Betroffene keinen Schritt wagen. In der Schweiz lässt sich dieser Aspekt auffangen.

Sofortige Unterkunft:

  • Frauenhäuser nehmen Betroffene in den ersten Tagen kostenlos auf — die Kosten werden im Nachhinein vom Sozialsystem geregelt.

  • Der lokale Sozialdienst kann in dringenden Fällen eine vorübergehende Unterkunft organisieren, wenn es sonst keinen Ort gibt, an den Sie gehen können.

Finanzielle Hilfe:

  • Sozialhilfe (Sozialhilfe) kann beantragt werden, wenn das Einkommen der betroffenen Person den Grundbedarf nicht deckt. Der Anspruch hängt nicht von der Art der Aufenthaltsbewilligung ab, jedoch unterscheiden sich Höhe und Voraussetzungen je nach Kanton.

  • Az Opferhilfe (Opferhilfe) im Rahmen können Opfer von Straftaten auch einmalige finanzielle Unterstützung beantragen — dies steht ihnen nach dem Schweizer Opferhilfegesetz (OHG / LAVI) zu.

  • Wenn Sie mit Ihrem Partner ein gemeinsames Bankkonto haben und befürchten, den Zugriff zu verlieren, können Sie die Bank informieren — in manchen Fällen kann das Konto gesperrt werden, sodass für Transaktionen die Zustimmung beider Parteien erforderlich ist.

Wichtig für ungarische Staatsangehörige: wenn Sie in der Schweiz arbeiten und über eine B- oder C-Bewilligung verfügen, führt die Inanspruchnahme von Sozialhilfe nicht automatisch zum Entzug der Bewilligung — bei dauerhafter Abhängigkeit von Sozialhilfe kann diese Frage jedoch aufkommen. In einer unsicheren Lage ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen.


Wo erhalten Sie psychologische Unterstützung und seelische Hilfe?

In der akuten Phase einer Krise ist psychologische Hilfe kein Luxus — sie ist notwendig, um die Entscheidungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.

Sofortige Möglichkeiten:

  • 143 (Die Dargebotene Hand / La Main Tendue / Il Telefono Amico): anonym, kostenlos, rund um die Uhr. Nicht nur bei Suizidkrisen — bei jeder emotionalen Krise.

  • 147 (Pro Juventute): für Kinder und Jugendliche, ebenfalls anonym.

  • Hausarzt (Hausarzt / médecin de famille): die erste Konsultation kann über die Krankenkasse (obligatorische Krankenversicherung, KVG) abgerechnet werden; der Hausarzt kann an einen Psychologen oder Psychiater überweisen.

Kurz- und mittelfristige Möglichkeiten:

  • Psychiatrische Notfallversorgung: in jedem Kanton gibt es einen psychiatrischen Notfalldienst (Psychiatrische Notfallstation). Bei einer akuten psychischen Krise — etwa bei Selbstgefährdung oder psychotischem Zustand — ist dies der richtige Weg.

  • Psychologische Beratung: das KVG übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die psychologische Behandlung, wenn eine ärztliche Überweisung vorliegt.

  • Opferhilfe: die Opferhilfestellen bieten ebenfalls psychologische Beratung an, kostenlos.

Psychologische Hilfe auf Ungarisch in der Schweiz ist nur begrenzt verfügbar — vor allem in Zürich und Bern gibt es Fachpersonen mit ungarischer Muttersprache oder mit der Fähigkeit, auch auf Ungarisch zu kommunizieren. Im Wissensbereich von svajc.com enthält der Artikel „Ungarische Fachpersonen in der Schweiz“ aktualisierte Kontaktdaten.


Wie sollte sich die Situation langfristig entwickeln?

Nach dem Abklingen der akuten Krise ist der häufigste Fehler, dass die betroffene Person versucht, allein zur Normalität zurückzukehren, obwohl zur Bewältigung der Auslöser und Folgen strukturierte Unterstützung nötig wäre.

Nachsorge und langfristige Stabilisierung:

  • Fallmanager (Fallmanager) beim Sozialdienst: der Sozialdienst kann auch längerfristig koordinieren — Wohnen, Arbeitsplatz, Kinderbetreuung, rechtliche Angelegenheiten.

  • Mediation und Paartherapie: wenn das Ziel die Rettung der Beziehung ist, bieten die schweizerischen Ehe- und Familienberatungsstellen (Ehe- und Familienberatungsstellen) kostenlose oder kostengünstige Mediation an.

  • Scheidung und Kinderregelung: wenn die Beziehung nicht fortgeführt werden kann, werden das Scheidungsverfahren und die Regelung der Kinderbetreuung nach dem Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB / CC) gerichtlich geregelt. Als ungarische Staatsangehörige bzw. ungarischer Staatsangehöriger erfordern Fragen der ungarisch-schweizerischen Doppelstaatsbürgerschaft oder von Immobilien/Vermögen in Ungarn besondere rechtliche Aufmerksamkeit.

  • Prävention: In den meisten Schweizer Kantonen stehen kostenlose Paarberatungsangebote zur Verfügung — deren Inanspruchnahme ist nicht stigmatisierend und wird in keinem behördlichen Register erfasst.

Unterstützung durch die ungarische Gemeinschaft: Die ungarischen Gemeinschaften in der Schweiz (insbesondere in Zürich, Bern, Basel und Genf) können auch informelle Hilfe leisten — Unterkunft, Dolmetschen, Informationen. Über die Community-Plattform von svajc.com können Sie mit Ungarn vor Ort in Kontakt treten.


Quellen


Verwandte Artikel

Kurz gesagt

Bei einer Familienkrise in der Schweiz stehen in den ersten 24 Stunden körperliche Sicherheit, der Notruf und die Dokumentation im Vordergrund. Bei unmittelbarer Gefahr sind die 117 oder die 112 zu wählen; bei Gefährdung von Kindern, Partnerschaftsgewalt, Wohnungs- und Finanzkrisen können zudem die Polizei, die KESB, der Sozialdienst, das Frauenhaus und die Opferhilfe sofort Unterstützung leisten.

Wichtige Punkte

  • Bei unmittelbarer körperlicher Gefahr sollten Sie sofort die 117 oder die 112 anrufen und nicht abwarten oder abwägen.
  • In einer akuten Situation ist es ratsam, an einen sicheren Ort zu gehen und Ausweise, einige Tage Kleidung sowie Bargeld mitzunehmen.
  • Bei Gefährdung von Kindern können die KESB, der Sozialdienst und die Kinder- und Jugendnotrufnummer 147 eingeschaltet werden; bei Bedarf kann auch ein Dolmetscher verlangt werden.
  • Bei Partnerschaftsgewalt kann die Polizei von Amtes wegen einschreiten, und die gewaltausübende Person kann für bis zu 14 Tage aus der Wohnung weggewiesen werden.
  • Bei Wohnungs- und Finanzkrisen können das Frauenhaus, der Sozialdienst und die Opferhilfe in den ersten Tagen sofortige Unterstützung leisten.
  • In einer psychischen Krise bieten die Dargebotene Hand unter 143, die Hausärztin oder der Hausarzt sowie die psychiatrische Notfallversorgung eine unmittelbare Anlaufstelle.

Häufige Fragen

Welche Nummer soll ich anrufen, wenn die Familie oder ein Familienmitglied unmittelbar in Gefahr ist?

Bei unmittelbarer körperlicher Gefahr sollten Sie die Polizeinummer 117 oder die 112 anrufen. Laut Artikel ist es in solchen Fällen nicht sinnvoll zu warten, da die Schweizer Polizei unabhängig vom Aufenthaltsstatus eingreifen muss.

Was sollte ich mitnehmen, wenn ich das Zuhause plötzlich verlassen muss?

Laut Artikel sollten Sie die Ausweise mitnehmen, also den Reisepass, die Aufenthaltsbewilligung und die TAV-Karte oder die Krankenkassenkarte. Zusätzlich sind einige Tage Kleidung und Bargeld sinnvoll.

Wohin kann ich mich wenden, wenn die Sicherheit eines Kindes gefährdet ist?

In einer solchen Situation können die KESB, der lokale Sozialdienst und die Kinder- und Jugendnotrufnummer 147 helfen. Die KESB kann auch eine vorübergehende Unterbringung, Schutzmassnahmen oder eine Beistandschaft anordnen.

Was passiert bei Partnerschaftsgewalt in der Schweiz?

Partnerschaftsgewalt ist in der Schweiz ein Straftatbestand, der von den Behörden von Amtes wegen verfolgt wird. Die Polizei kann die gewaltausübende Person für bis zu 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen, und auch ein gerichtliches Näherungs- oder Kontaktverbot kann angeordnet werden.

Kann ich meine Aufenthaltsbewilligung verlieren, wenn ich in einer Krisensituation Hilfe suche?

Laut Artikel geht die Aufenthaltsbewilligung nicht allein deshalb verloren, weil jemand als Opfer soziale Hilfe in Anspruch nimmt. Bei dauerhafter Abhängigkeit von Sozialhilfe kann die Frage jedoch relevant werden, weshalb eine rechtliche Beratung empfohlen wird.

Welche finanzielle oder wohnbezogene Hilfe gibt es in den ersten Tagen?

Frauenhäuser können in den ersten Tagen kostenlos aufnehmen, und der lokale Sozialdienst kann in dringenden Fällen auch eine vorübergehende Unterkunft organisieren. Zudem können Sozialhilfe und Opferhilfe beantragt werden; letztere kann unter Umständen auch eine einmalige finanzielle Unterstützung leisten.

Wo erhalte ich sofortige seelische oder psychologische Hilfe?

Sofortige seelische Unterstützung bietet die Dargebotene Hand unter 143, die anonym und rund um die Uhr erreichbar ist. Kinder und Jugendliche können die Nummer 147 anrufen; in einer akuten psychischen Krise steht zudem die psychiatrische Notfallversorgung zur Verfügung.

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