Familienkrise in der Schweiz: Soforthilfe und offizielle Schritte
Ist bei einer Familienkrise in der Schweiz jemand unmittelbar gefährdet, rufen Sie Polizei 117 oder Sanität 144. Nach Gewalt oder einer Straftat bietet die Opferhilfe unter 142 kostenlose, vertrauliche und anonyme Hilfe; bei einer Kindeswohlgefährdung ist die örtliche KESB zuständig. Gefahrentyp und kantonale Zuständigkeit bestimmen den nächsten Schritt.

Familienkrise in der Schweiz: Kurzantwort
Bei unmittelbarer Gefahr rufen Sie die Polizei unter 117, bei einem medizinischen Notfall 144. Nach Gewalt oder einer Straftat bietet die Opferhilfe unter 142 kostenlose, vertrauliche und anonyme Orientierung; 142 ist keine Notrufnummer. Ist das Wohl eines Kindes gefährdet, ist die örtlich zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB zuständig. Der nächste Schritt richtet sich nach der Gefahr, nicht nach der Staatsangehörigkeit.
Schnelle Hilfe: Welche Nummer ist richtig?
Unmittelbare Gefahr oder laufende Gewalt: 117, Polizei. Begeben Sie sich nur dann an einen sicheren Ort, wenn dies ohne zusätzliche Gefahr möglich ist.
Schwere Verletzung oder medizinischer Notfall: 144, Sanität. Warten Sie nicht auf Dokumente oder eine Abklärung mit der Versicherung.
Gewalt oder andere Straftat: 142, Opferhilfe. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, anonym und rund um die Uhr erreichbar, ersetzt aber weder 117 noch 144.
Psychische Krise bei Erwachsenen: 143. Für Kinder und Jugendliche: 147. Beide Angebote sind rund um die Uhr erreichbar.
Mögliche dauerhafte Kindeswohlgefährdung: Zuständige KESB nach Wohnort suchen; bei akuter Gefahr zuerst 117 oder 144.
Aktuelle nationale Kontakte finden Sie bei der Fachstelle des Bundes zu Gewalt, auf dem Portal der Opferhilfe Schweiz und in der BAG-Liste zur psychischen Gesundheit. Speichern Sie die Nummern; bei unmittelbarer Gefahr suchen Sie nicht weiter im Internet.
Sichere Reihenfolge in den ersten 24 Stunden
Unmittelbare Gefahr beenden. Rufen Sie den passenden Notdienst und verlassen Sie den Ort nur, wenn dies sicher möglich ist.
Medizinische Hilfe holen. Verletzungen, Medikamentenprobleme, Suizidgefahr oder akute psychische Zustände haben Vorrang. Beschreiben Sie genau, was passiert ist.
Spezialisierte Hilfe einbeziehen. Bei Gewalt hilft 142 bei der Wahl der nächsten Schritte zu Schutzunterkunft, rechtlicher, psychologischer oder finanzieller Unterstützung.
Kinder schützen. Benutzen Sie Kinder nicht als Boten und überschreiten Sie bei umstrittener elterlicher Sorge keine Grenze mit ihnen ohne dringende Rechtsberatung.
Fakten sichern, wenn es gefahrlos möglich ist. Notieren Sie Zeiten, Orte, Beteiligte und bereits kontaktierte Stellen. Bewahren Sie Originalnachrichten und Unterlagen unverändert auf.
Häusliche Gewalt und Opferhilfe
Die Opferhilfe unterstützt Menschen, deren körperliche, psychische oder sexuelle Integrität durch eine Straftat beeinträchtigt wurde, sowie ihnen nahestehende Personen. Die offizielle Seite zu häuslicher Gewalt nennt rechtliche und psychologische Orientierung, finanzielle Hilfe und bei Bedarf die Suche nach einem sicheren Ort. Welche Leistung und Finanzierung im konkreten Fall möglich ist, klärt die Beratungsstelle. Dieser Leitfaden verspricht deshalb weder automatisch einen Platz noch einen festen Betrag oder ein schweizweit identisches Verfahren.
Die nationale Nummer 142 ist seit dem 1. Mai 2026 in Betrieb. Sie ist kostenlos, vertraulich, anonym und auch für Angehörige zugänglich. Sie ist keine Notrufzentrale. Ist die gewaltausübende Person anwesend, droht sie, befindet sich eine Waffe am Ort oder ist jemand verletzt, sind 117 oder 144 der erste Anruf. Verlassen Sie sich nicht auf eine alte Nummer aus einem Blogbeitrag.
Kindeswohl: Was ist die Aufgabe der KESB?
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB ist die zentrale kantonale Behörde für Kindes- und Erwachsenenschutz. Organisation und Bezeichnung unterscheiden sich nach Kanton. Nutzen Sie die Gemeindesuche der KOKES, um die zuständige Stelle zu finden. Eine akute körperliche Gefahr melden Sie jedoch nicht nur per Verwaltungs-E-Mail, sondern der Polizei oder Sanität.
Gemäss der KOKES-Information zum Kindesschutz greift die KESB ein, wenn Eltern, Familie oder Umfeld den notwendigen Schutz nicht sicherstellen können. Ziel ist der Schutz des Kindes und die Unterstützung der Familie, nicht eine automatische Bestrafung der Eltern. Massnahmen sind einzelfallbezogen; diese Seite prognostiziert weder eine Fremdplatzierung noch einen Sorgerechtsentscheid oder eine feste Frist.
Psychische Krise und Suizidgefahr
Erwachsene erreichen die Dargebotene Hand unter 143, Kinder und Jugendliche die Pro-Juventute-Beratung unter 147, jeweils rund um die Uhr. Bei unmittelbarer Selbstgefährdung, Bewusstlosigkeit, Überdosierung oder einem schweren psychiatrischen Zustand ist 144 der richtige Notruf. Lassen Sie die betroffene Person nicht allein, sofern dies ohne Gefahr für Sie möglich ist, und nennen Sie der Einsatzleitung das konkrete unmittelbare Risiko.
Grenzüberschreitender Kinderfall: zuerst rechtlich klären
Bei Streit über Sorge oder gewöhnlichen Aufenthalt ist eine einseitige Ausreise mit dem Kind keine gewöhnliche Reiseentscheidung. Das Bundesamt für Justiz erklärt die Verfahren bei internationaler Kindesentführung und die Rolle der schweizerischen Zentralbehörde nach den einschlägigen Übereinkommen. Bevor Sie mit dem Kind eine Grenze überschreiten, holen Sie dringende familienrechtliche Beratung ein oder kontaktieren Sie die Zentralbehörde. Erforderliche Zustimmungen und Unterlagen hängen vom konkreten Fall ab.
Wann braucht es Anwalt, Behörde oder Konsulat?
Anwalt: wenn Aufenthalt oder Sorge des Kindes umstritten sind, ein Schutz- oder Strafverfahren läuft, ein dringender Gerichtsentscheid nötig ist oder ein amtliches Schreiben eine Rechtsmittelfrist setzt.
Schweizer Behörde: wenn Polizei, Gericht, KESB, Sozialdienst oder eine andere kantonale Stelle zuständig ist. Die passende Stelle finden Sie im Behördenverzeichnis des Bundes.
Ungarisches Konsulat: bei ungarischen Ausweisen, konsularischem Schutz oder Kontakten zu ungarischen Behörden. Verwenden Sie die aktuellen Kontaktdaten der Botschaft in Bern; das Konsulat ersetzt nicht Polizei, Gericht, KESB oder den eigenen Anwalt.
Der eigene Konsulatsleitfaden behandelt Dokumente und konsularische Fälle, der Leitfaden zu Polizeisachen Bussen und Verfahrensunterlagen und der Leitfaden zu behördlichen Aufforderungen die Analyse amtlicher Schreiben. Das sind getrennte Suchabsichten; diese Seite bündelt die sichere Triage einer Familienkrise.
Welche Unterlagen sollten Sie vorbereiten?
Es gibt keine landesweit verpflichtende Dokumentenliste für jede Familienkrise. Falls gefahrlos erreichbar, bereiten Sie Identitäts- und Aufenthaltsdokumente, Versicherungsdaten, Grundangaben der Kinder, relevante Gerichts- oder KESB-Unterlagen, Medikamentenlisten, Wohnangaben und eine kurze Chronologie vor. Bewahren Sie bei Gewalt Originalnachrichten, Bilder und medizinische Unterlagen auf. Senden Sie nur, was die konkrete Stelle verlangt; bezahlen Sie nicht vorsorglich für Apostillen oder beglaubigte Übersetzungen aufgrund einer allgemeinen Internetliste.
Gefährliche häufige Fehler
Eine veraltete, ungeprüfte Hilfsnummer statt 117, 144 oder 142 zu verwenden.
Im Notfall zuerst Dokumente zu sammeln, statt Sicherheit herzustellen.
Automatische, in allen Kantonen gleiche Wegweisungen, Schutzplätze oder Geldleistungen anzunehmen.
Bei umstrittener elterlicher Sorge ohne dringende Rechtsprüfung mit dem Kind die Grenze zu überschreiten.
Das Konsulat als schweizerischen Notdienst, Gericht oder Rechtsvertretung zu behandeln.
Originalnachrichten zu bearbeiten, Beweise öffentlich zu teilen oder eine gefährliche Konfrontation zu suchen.
Abschliessende Checkliste
Die unmittelbare Sicherheits- und Gesundheitsgefahr ist behandelt.
Die für das konkrete Problem zuständige Fachstelle ist ausgewählt.
Die Lage der Kinder und ein grenzüberschreitendes Risiko wurden separat geprüft.
Nur sicher erreichbare Originalunterlagen und Tatsachen wurden gesichert.
Zuständige kantonale Stelle und nächster konkreter Schritt sind notiert.
Letzte Faktenprüfung: 5. August 2026. Die nationalen Hilfsnummern gelten schweizweit; polizeiliche Schutzmassnahmen, KESB-Verfahren, Unterkunft, Rechtshilfe und verlangte Unterlagen hängen jedoch vom Fall und Kanton ab. Bei unmittelbarer Gefahr gilt immer die Anweisung des Notdienstes.
Kurz gesagt
Bei unmittelbarer Gefahr sind Polizei 117 oder Sanität 144 der erste Kontakt. Nach Gewalt oder einer Straftat berät die Opferhilfe unter 142 kostenlos, vertraulich und anonym; für Kindesschutz ist die örtliche KESB zuständig. Das Konsulat hilft bei ungarischen Dokumenten und konsularischem Schutz, ersetzt aber keine schweizerische Notfall-, Gerichts- oder Rechtsstelle.
Wichtige Punkte
- Bei unmittelbarer Gefahr 117, bei medizinischem Notfall 144 anrufen.
- Opferhilfe 142 ist kostenlos und vertraulich, aber keine Notrufnummer.
- Bei psychischer Krise gilt 143 für Erwachsene und 147 für junge Menschen.
- Für Kindesschutz entscheidet die nach Wohnort zuständige kantonale KESB.
- Das Konsulat ersetzt weder Schweizer Polizei noch Gericht oder Anwalt.