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Schweizer AG gründen: Kapital, Notariat und Handelsregister

Eine Schweizer AG kann durch mindestens eine natürliche oder juristische Person gegründet werden. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100 000; mindestens 20 Prozent und mindestens CHF 50 000 müssen einbezahlt sein. Die Gründung benötigt öffentliche Beurkundung, Statuten, Verwaltungsrat und Handelsregistereintrag. Mindestens eine vertretungsberechtigte Person muss in der Schweiz wohnen.

Herausgeber: svajc.com Wissensdatenbank2 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 22.8.2026
Redaktionell geprüft

Eine Schweizer AG kann durch mindestens eine natürliche oder juristische Person gegründet werden. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100 000; mindestens 20 Prozent und mindestens CHF 50 000 müssen einbezahlt sein. Die Gründung benötigt öffentliche Beurkundung, Statuten, Verwaltungsrat und Handelsregistereintrag. Mindestens eine vertretungsberechtigte Person muss in der Schweiz wohnen.

Kurzfakten

Rechtsgrundlage sind OR 620–763. Eine Person genügt als Gründer. Statuten, Kapitaleinzahlung, Beurkundung, Organe und Registereintrag bilden den Gründungsweg.

Kapital

Mindestens CHF 100 000 Aktienkapital; mindestens 20 Prozent und mindestens CHF 50 000 einbezahlt. Das ist nicht das gesamte Betriebsbudget.

  • Aktienstruktur festlegen.

  • Kapitalzahlung schriftlich mit Bank klären.

  • Unterlagen notariell prüfen.

  • Nach Eintrag weitere Registrierungen getrennt erledigen.

Statuten und Führung

Statuten enthalten Firma, Zweck, Sitz, Kapital und Aktienangaben. Verwaltungsrat, Vertretung, Aktienbuch und Revision sind separat zu organisieren.

Ausländische Gründer

Eigentum, Schweizer Vertretung, Aufenthaltsrecht, persönliche Steueransässigkeit und Gesellschaftssteuer sind getrennte Fragen.

Primärquellen

https://www.kmu.admin.ch/en/legal-form-the-limited-company

https://www.kmu.admin.ch/en/checklist-starting-a-corporation-sa

https://www.kmu.admin.ch/en/how-to-register-a-company

https://www.kmu.admin.ch/en/legal-requirements-minimum-legal-requirements-for-articles-of-association

https://www.easygov.swiss/easygov/portal/resource/document/Rechtsformen_e.pdf

https://plc.easygov.swiss/

Kurz gesagt

Eine Schweizer AG kann durch mindestens eine natürliche oder juristische Person gegründet werden. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100 000; mindestens 20 Prozent und mindestens CHF 50 000 müssen einbezahlt sein. Die Gründung benötigt öffentliche Beurkundung, Statuten, Verwaltungsrat und Handelsregistereintrag. Mindestens eine vertretungsberechtigte Person muss in der Schweiz wohnen.

Wichtige Punkte

  • Die AG entsteht mit dem Registereintrag.
  • Mindestens CHF 100 000 Aktienkapital.
  • Mindestens 20 Prozent und CHF 50 000 einbezahlt.
  • Notariat und Register sind zwingende Schritte.