Wann sollte man sich in der Schweiz an das Konsulat wenden?
Als ungarische Staatsbürgerin oder ungarischer Staatsbürger in der Schweiz wird nicht jeder Fall vom Konsulat erledigt. Hier erfahren Sie, wann Sie sich an das Konsulat wenden sollten und wann an die örtlichen Behörden.
Welche Rolle und Zuständigkeit hat das Konsulat in der Schweiz?
Die Republik Ungarn Bernunterhält eine Botschaft (Botschaft von Ungarn in Bern), zu der auch eine konsularische Abteilung gehört. In Genf gibt es ein Generalkonsulat (Generalkonsulat). Diese Vertretungen handeln im Namen Ungarns — nicht als Schweizer Behörden und ohne schweizerische Verwaltungsbefugnisse.
Ihre Aufgaben erstrecken sich auf drei Hauptbereiche:
Urkunden- und Dokumentenangelegenheiten: ungarische Reisepässe, Personalausweise, Personenstandsurkunden, notarielle Beglaubigungen.
Staatsangehörigkeits- und Wahlangelegenheiten: Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft, Stimmabgabe aus dem Ausland.
Konsularischer Schutz: Vertretung der Interessen von Staatsangehörigen gegenüber den Behörden des Gastlandes in Notfällen.
Was das Konsulat nicht kann: eine schweizerische Aufenthaltsbewilligung beantragen, in einem schweizerischen arbeitsrechtlichen Streitfall tätig werden, über Fragen der schweizerischen Krankenversicherung entscheiden oder Sie in einem schweizerischen Gerichtsverfahren vertreten.
Wann Sie sich an das Konsulat wenden sollten: typische Fälle für Ungarn
Reisepass und Ausweisdokumente
Der Reisepass ist abgelaufen oder verloren gegangen — das ist einer der häufigsten Gründe, weshalb Ungarn in der Schweiz das Konsulat aufsuchen. Das Verfahren kann in Bern oder Genf persönlich eingeleitet werden, nach vorheriger Terminvereinbarung.
Wichtig: Das Konsulat stellt keine schweizerische Aufenthaltsbewilligung aus — dafür ist das kantonale Migrationsamt (Migrationsamt / Office cantonal de la population) zuständig.
Personenstandsurkunden und Apostille
Wenn Ihre in der Schweiz geschlossene Ehe auch in Ungarn eingetragen werden muss oder wenn eine ungarische Personenstandsurkunde einer Schweizer Behörde vorgelegt werden soll, kann das Konsulat bei der Beglaubigung der Dokumente und bei der Apostille (Apostille) bei der Erledigung.
Die Schweiz ist seit 1973 Vertragsstaat des Haager Apostille-Übereinkommens, Ungarn ebenfalls seit 1973 — das bedeutet, dass Urkunden zwischen den beiden Ländern gegenseitig per Apostille anerkannt werden können, ohne gesonderte diplomatische Beglaubigung.
Geburt eines Kindes in der Schweiz
Wird ein Kind ungarischer Staatsangehöriger in der Schweiz geboren, muss die Geburt beim zuständigen schweizerischen Zivilstandsamt (Zivilstandsamt / Office de l'état civil) gemeldet werden, und auch beim ungarischen Konsulat, wenn die Eltern die ungarische Staatsangehörigkeit des Kindes eintragen lassen möchten. Beide Verfahren laufen parallel; keines ersetzt das andere.
Staatsangehörigkeit und Einbürgerung
Die Erlangung, Wiedererlangung oder Bestätigung der ungarischen Staatsangehörigkeit fällt in die konsularische Zuständigkeit. Der Erwerb der schweizerischen Staatsangehörigkeit (Einbürgerung) hingegen ist ausschließlich ein Verfahren der schweizerischen Behörden — das Konsulat ist daran nicht beteiligt und kann höchstens erforderliche Dokumente beglaubigen.
Wahlrecht und Abstimmung
Ungarn ermöglicht die Stimmabgabe aus dem Ausland. Beim Konsulat kann man sich in das Auslandswählerverzeichnis eintragen lassen und — sofern dies bei der jeweiligen Wahl vorgesehen ist — auch abstimmen.
Dokumente, Urkunden und Bescheinigungen — konsularische Aufgaben
Die konsularische Abteilung ist für die folgenden Urkundenangelegenheiten zuständig:
Aufgabe | Ist das Konsulat zuständig? |
|---|---|
Ungarischen Reisepass erneuern | ✅ Ja |
Ungarischer Personalausweis | ✅ Ja |
Kopie einer ungarischen Geburtsurkunde | ✅ Ja |
Apostille auf einer ungarischen Urkunde | ✅ Ja |
Notarielle Beglaubigung (Unterschriftsbeglaubigung) | ✅ Ja |
Beantragung eines ungarischen Führungszeugnisses | ✅ Ja (als Vermittler) |
Schweizer Aufenthaltsbewilligung (B, C, L) | ❌ Nein — Migrationsamt |
Schweizer Arbeitsbewilligung | ❌ Nein — Migrationsamt |
Anerkennung eines Schweizer Diploms (SBFI) | ❌ Nein — SBFI/SERI |
Schweizer Krankenversicherung (KVG/LAMal) | ❌ Nein — Versicherer / Gemeinde |
Lokale Schweizer Behörden — wann sollten Sie sich an sie wenden?
Die Angelegenheiten der in der Schweiz lebenden Ungarn werden in der überwiegenden Mehrheit nicht vom Konsulat, sondern von Schweizer Behörden erledigt. In allen folgenden Fällen ist das lokale System zuständig:
Aufenthalt und Einwanderung
*Gesuch um eine B-Bewilligung (Ausländerausweis B) und deren Verlängerung: zuständig ist das kantonale Migrationsamt (Migrationsamt*).
*C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung C) — Niederlassungsbewilligung auf unbestimmte Zeit — wird ebenfalls vom Migrationsamt* bearbeitet, in der Regel nach 5 Jahren rechtmässigen Aufenthalts für EU/EFTA-Staatsangehörige.
An- und Abmeldung (An- und Abmeldung): zuständig ist die Einwohnerkontrolle oder das Contrôle des habitants am Wohnort.
Arbeitsrecht und Sozialversicherung
Arbeitsstreit, Lohnforderung, Anfechtung einer Kündigung: das kantonale Arbeitsgericht (Arbeitsgericht) oder das Arbeitsinspektorat (Arbeitsinspektorat) zuständig. Das Konsulat kann in diesen Fällen nicht tätig werden.
Die AHV/AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung), die UV/AA (Unfallversicherung, SUVA) und die Arbeitslosenversicherung (ALV/AC) sind allesamt staatliche Schweizer Systeme — sie werden von den Schweizer Sozialversicherungsstellen verwaltet.
Gesundheitswesen
Die obligatorische Krankenversicherung (Krankenversicherung / assurance-maladie, KVG/LAMal) läuft über private Schweizer Versicherer. Der Antrag auf Prämienverbilligung (Prämienverbilligung / réduction de primes) wird beim Kanton gestellt. Das Konsulat spielt dabei keinerlei Rolle.
Steuerangelegenheiten
Die Veranlagung der Schweizer Einkommenssteuer (Einkommenssteuer) und die Rückforderung der Quellensteuer (Quellensteuer) fallen in die Zuständigkeit des kantonalen Steueramts (Steueramt / Administration fiscale cantonale). Auch die Anwendung des ungarisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (1981, mit Änderungen) erfolgt zwischen den Steuerbehörden beider Länder — das Konsulat ist dabei nicht als Vermittler beteiligt.
Rechtliche Unterstützung und einen Anwalt in der Schweiz finden
Wenn Sie rechtliche Vertretung benötigen — sei es bei einem arbeitsrechtlichen Streit, Mietrecht, einem Strafverfahren oder einer Beschwerde im Migrationsbereich —, sollten Sie einen Schweizer Anwalt (Rechtsanwalt / Avocat) suchen, nicht das Konsulat.
Wie findet man einen Anwalt in der Schweiz?
Die kantonalen Anwaltsverbände (Anwaltsverband) führen öffentliche Verzeichnisse.
Kostenlose oder vergünstigte Rechtsberatung kann das Pro Bono-Netzwerk, können einzelne gemeinnützige Organisationen sowie die kantonale Stelle für unentgeltliche Rechtspflege (unentgeltliche Rechtspflege / assistance judiciaire) anbieten.
Suche nach einem ungarischsprachigen Anwalt: Im Wissensbereich und in der Community-Datenbank von svajc.com finden Sie Rechtsfachleute, die in der Schweiz praktizieren und auch Ungarisch sprechen.
Das Konsulat empfiehlt keine konkreten Anwälte und greift nicht in schweizerische Gerichtsverfahren ein. Ausnahme: Befindet sich ein ungarischer Staatsangehöriger in einer Schweizer Haftanstalt, kann die Konsularvertretung einen Konsularbesuch beantragen und die inhaftierte Person über ihre Rechte informieren — eine rechtliche Vertretung wird jedoch nicht gestellt.
Notfälle und Krisenmanagement
Wann sollten Sie die Konsularvertretung im Notfall kontaktieren?
Die Konsularvertretung hält für dringende Fälle eine Bereitschaftstelefonnummer bereit. Wenden Sie sich an sie, wenn:
ein ungarischer Staatsangehöriger in der Schweiz festgenommen wurde und eine konsularische Benachrichtigung wünscht.
ein ungarischer Staatsangehöriger in der Schweiz verstorben ist und der Leichnam nach Ungarn überführt werden muss (Leichentransport).
ein Reisepass verloren gegangen oder gestohlen wurde und eine dringende Rückreise erforderlich ist — die Konsularvertretung kann ein Notreiseausweis (Notreiseausweis) ausstellen.
ein minderjähriger ungarischer Staatsangehöriger im Ausland vermisst wird oder in Gefahr geraten ist.
Wann sollten Sie im Notfall nicht die Konsularvertretung anrufen?
Unfall, medizinischer Notfall: rufen Sie die Rettungsnummer 144 an (in der Schweiz einheitlich).
Sie sind Opfer einer Straftat: rufen Sie die Polizeinummer 117 an und wenden Sie sich an die Opferhilfe-Organisation (Opferhilfe / aide aux victimes).
Brand, Katastrophe: 118 (Feuerwehr) oder 112 (europäische einheitliche Notrufnummer).
Arbeitsunfall: die SUVA (svájci balesetbiztosító) und der Arbeitgeber sind für das Verfahren zuständig.
Die Konsularvertretung ist weder Rettungsdienst noch Polizei — im Notfall müssen immer zuerst die schweizerischen Notfalldienste kontaktiert werden.
Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen — Verfahren und Gebühren
Terminvereinbarung
Die Ungarische Botschaft in Bern und das Generalkonsulat in Genf empfangen nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Termine können online über die Website der Botschaft gebucht werden. Die meisten Angelegenheiten können nicht ohne persönliche Vorsprache erledigt werden.
Konsulargebühren
Ein Teil der konsularischen Dienstleistungen ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden in CHF festgelegt und können sich gemäß dem jeweils geltenden konsularischen Gebührentarif ändern. Informieren Sie sich über die konkreten Gebühren im aktuellen konsularischen Gebührentarif, der auf der Website der Botschaft veröffentlicht wird.
Beispiele für typische gebührenpflichtige Dienstleistungen:
Ausstellung eines Reisepasses
Beglaubigung durch einen Notar
Geburtsurkundenkopie
Einige Dienstleistungen, z. B. die konsularische Benachrichtigung im Falle einer Festnahme, sind kostenlos.
Worauf sollten Sie sich vor dem Termin vorbereiten?
Bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.
Prüfen Sie im Voraus, welche Unterlagen das Konsulat für Ihr Anliegen verlangt — unvollständige Dokumente können zu einer Ablehnung oder zu einem neuen Termin führen.
Das Konsulat kommuniziert in der Regel nur auf Ungarisch und Englisch; Kenntnisse der schweizerischen Amtssprachen Deutsch, Französisch und Italienisch sind keine Voraussetzung.
Häufige Missverständnisse und zu klärende Fragen
„Das Konsulat hilft mir, wenn ich Probleme mit meinem Schweizer Arbeitgeber habe.“ Nein. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind die Schweizer Arbeitsbehörden und Gerichte zuständig. Das Konsulat kann Sie über Ihre Rechte informieren, aber nicht eingreifen.
„Ich kann meine Schweizer Aufenthaltsbewilligung beim Konsulat beantragen.“ Nein. Die Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis) wird vom kantonalen Migrationsamt ausgestellt. Das Konsulat ist daran nicht beteiligt.
„Wenn ich meinen Pass in der Schweiz verliere, stellt mir das Konsulat sofort einen neuen aus.“ Teilweise richtig. In dringenden Fällen kann das Konsulat ein vorläufiges Reisedokument ausstellen, die Ausstellung eines vollwertigen Passes kann jedoch mehrere Tage oder Wochen dauern und erfordert persönliches Erscheinen.
„Das Konsulat stellt kostenlos eine rechtliche Vertretung zur Verfügung.“ Nein. Das Konsulat bietet keine rechtliche Vertretung. Konsularischer Schutz — also die diplomatische Vertretung der Interessen eines Staatsbürgers — kommt nur in Ausnahmefällen, etwa bei einer Inhaftierung, in Betracht und ist nicht mit rechtlicher Unterstützung gleichzusetzen.
„Als ungarischer Staatsbürger ersetzt das Konsulat die Schweizer Meldepflicht.“ Nein. In der Schweiz ist jede zuziehende Person verpflichtet, sich bei der Einwohnerkontrolle am Wohnort anzumelden. Das ist eine schweizerische Verwaltungspflicht, die das Konsulat nicht ersetzen kann.QuellenUngarische Botschaft, Bern:
https://bern.mfa.gov.hu
Ungarisches Generalkonsulat, Genf: https://genf.mfa.gov.hu
Schweizer Bundesinformationsportal (ch.ch):
https://www.ch.ch/en/Staatssekretariat für Migration (SEM — Staatssekretariat für Migration
): https://www.sem.admin.chGeburtsurkundenkopieEinige Dienstleistungen (z. B. die konsularische Benachrichtigung im Falle einer Festnahme) sind kostenlos.
SUVA (schweizerischer Unfallversicherer): https://www.suva.ch
Schweizer Opferhilfe-Organisationen (Opferhilfe Schweiz): https://www.opferhilfe-schweiz.ch
Verwandte Artikel
Wie wählt man in der Schweiz eine Versicherung? Schritt für Schritt
Verlust des Arbeitsplatzes in der Schweiz: Wann braucht man einen Anwalt oder eine Behörde?
Familienkrise in der Schweiz: Wann braucht man einen Anwalt, eine Behörde oder das Konsulat?
Wie melde ich meine Wohnung in der Schweiz Schritt für Schritt an?
Der vollständige Leitfaden zum Schweizer Gesundheitssystem für Ungarn
Kurz gesagt
In der Schweiz befasst sich das ungarische Konsulat in erster Linie mit ungarischen Ausweisdokumenten, Personenstandsangelegenheiten, Staatsbürgerschaftsfragen und konsularischem Notfallschutz. Eine schweizerische Aufenthaltsbewilligung, arbeitsrechtliche Streitigkeiten, Krankenversicherung, Steuerfragen oder rechtliche Vertretung vor Gericht fallen jedoch nicht in seinen Zuständigkeitsbereich; dafür sind die schweizerischen Behörden zuständig.
Wichtige Punkte
- Bei Fragen zu ungarischem Reisepass, Personalausweis, Personenstandsurkunden oder notarieller Beglaubigung wenden Sie sich an die Botschaft in Bern oder das Generalkonsulat in Genf.
- Für eine schweizerische Aufenthaltsbewilligung, Anmeldung, Arbeitsbewilligung und Steuerfragen ist die kantonale oder örtliche Schweizer Behörde zuständig.
- Die Eintragung der ungarischen Staatsbürgerschaft eines in der Schweiz geborenen Kindes muss zusätzlich zur lokalen Personenstandsmeldung gesondert veranlasst werden.
- Bei Verlust oder Diebstahl des Reisepasses kann das Konsulat ein Notfallreisedokument ausstellen; für einen regulären Reisepass ist jedoch eine persönliche Vorsprache erforderlich.
- Bei Festnahme, Tod einer ungarischen Staatsbürgerin oder eines ungarischen Staatsbürgers oder dem Verschwinden eines Minderjährigen kann das Konsulat konsularische Notfallhilfe leisten.
- Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, Lohnforderungen oder Gerichtsverfahren sollten Sie einen Schweizer Anwalt und die schweizerischen Rechtsberatungsangebote in Anspruch nehmen.
Häufige Fragen
Für welche Angelegenheiten ist das ungarische Konsulat in der Schweiz zuständig?
Das Konsulat ist für ungarische Reisepässe, Personalausweise, Personenstandsangelegenheiten, Staatsbürgerschaftsverfahren, Auslandswahl und konsularischen Schutz zuständig. Dabei handelt es sich um ungarische staatliche Aufgaben, die von der Botschaft in Bern und dem Generalkonsulat in Genf wahrgenommen werden. In schweizerischen Verwaltungsangelegenheiten kann das Konsulat jedoch nicht tätig werden.
Erledigt das Konsulat die schweizerische Aufenthaltsbewilligung?
Nein. Die Bewilligungen B, C oder L sowie An- und Abmeldungen sind Angelegenheiten der Schweizer Behörden, die vom kantonalen Migrationsamt und der örtlichen Einwohnerkontrolle bearbeitet werden. Das Konsulat ist dafür nicht zuständig.
Was ist zu tun, wenn der ungarische Reisepass in der Schweiz verloren geht?
In diesem Fall sollten Sie sich an das Konsulat wenden, insbesondere wenn eine dringende Rückreise erforderlich ist. Das Konsulat kann ein Notfallreisedokument ausstellen, während die Ausstellung eines regulären Reisepasses eine persönliche Vorsprache und mehr Zeit erfordern kann.
Muss ein in der Schweiz geborenes Kind auch beim Konsulat gemeldet werden?
Ja, wenn die Eltern auch die ungarische Staatsbürgerschaft des Kindes eintragen lassen möchten. Die schweizerische Personenstandsmeldung und die ungarische konsularische Meldung sind parallele Verfahren; das eine ersetzt das andere nicht.
Hilft das Konsulat bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oder Problemen mit einem Schweizer Arbeitgeber?
Nein, bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten sind die schweizerischen Arbeitsbehörden und Gerichte zuständig. Das Konsulat kann höchstens Auskünfte geben, aber nicht in einem schweizerischen Verfahren vertreten.
Wann sollte man im Notfall das Konsulat kontaktieren und wann nicht?
Bei Festnahme, Tod einer ungarischen Staatsbürgerin oder eines ungarischen Staatsbürgers, dem Verschwinden eines minderjährigen Kindes oder einem dringenden Bedarf an konsularischen Dokumenten sollten Sie sich an das Konsulat wenden. Bei Unfällen, medizinischen Notfällen, Bränden oder Polizeieinsätzen müssen jedoch zuerst die schweizerischen Notrufnummern gewählt werden.
Kann das Konsulat einem ungarischen Staatsbürger eine rechtliche Vertretung oder einen Anwalt vermitteln?
Nein, das Konsulat bietet keine rechtliche Vertretung und empfiehlt auch keinen bestimmten Anwalt. Für schweizerische Rechtsangelegenheiten sollten Sie sich an einen Schweizer Anwalt und gegebenenfalls an kantonale oder gemeinnützige Rechtsberatungsstellen wenden.
Dieser Ratgeber ist nach Registrierung verfügbar
Während der Startphase ist die gesamte Wissensdatenbank mit kostenloser Registrierung zugänglich.
0 CHF während der Startphase
- Alle Ratgeber und Checklisten
- Herunterladbare PDF-Vorlagen
- Musterdokumente
- Frühzeitiger Zugang zu neuen Inhalten
Vorschau - der Ratgeber geht nach Anmeldung weiter