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Schweizer Krankenversicherung: Krankenkasse richtig wählen

Klären Sie zuerst die Versicherungspflicht und vergleichen Sie danach Krankenkassen in Priminfo mit identischer Franchise und identischem Modell. Die ersten drei Monate sind nicht kostenlos: Bei rechtzeitigem Beitritt gelten Deckung und Prämien rückwirkend ab Wohnsitzbeginn.

Herausgeber: svajc.com Wissensdatenbank5 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 22.8.2026
Redaktionell geprüft
Svájci kötelező alapbiztosítási dokumentumok és prémiumszámítás egy világos íróasztalon
A kép a svájci kötelező alapbiztosítás ügyintézését és költségmegosztását szemlélteti biztosítási dokumentumokkal, prémiumszámítással és egy egészségbiztosítási kártyával. A visszafogott svájci színjelzés az ország egészségbiztosítási rendszerére utal.

Kurz gesagt

Wer in der Schweiz wohnt, braucht grundsätzlich innert drei Monaten eine eigene Grundversicherung. Vergleichen Sie identische Einstellungen in Priminfo und entscheiden Sie gemeinsam nach Franchise, Modell, Unfalldeckung und kantonaler Prämienverbilligung.

Wichtige Punkte

  • Jede Person grundsätzlich innert drei Monaten einzeln versichern.
  • Gesetzliche Grundleistungen sind bei zugelassenen Kassen gleich.
  • Nur mit dem offiziellen Priminfo-Rechner vergleichen.
  • Franchise als Jahresrisiko bewerten.
  • Regeln von HMO, Hausarzt oder Telmed einhalten.
  • Prämienverbilligung beim eigenen Kanton prüfen.

Kurzantwort: Wie wählen Sie eine Schweizer Krankenkasse?

Wer in der Schweiz wohnt, muss grundsätzlich innert drei Monaten eine eigene obligatorische Grundversicherung abschliessen. Prüfen Sie zuerst die Versicherungspflicht und vergleichen Sie danach die am Wohnort verfügbaren Angebote mit dem offiziellen Priminfo-Rechner. Entscheidend sind Versicherer, Modell, Franchise, Unfalldeckung und eine mögliche kantonale Prämienverbilligung.

Schnellüberblick

  • Frist: Jede Person der Familie wird einzeln und grundsätzlich innert drei Monaten versichert.

  • Rechtzeitiger Beitritt: Deckung und Prämien beginnen rückwirkend mit dem Wohnsitz; die ersten drei Monate sind nicht kostenlos.

  • Leistungen: Die gesetzliche Grunddeckung ist bei allen zugelassenen Kassen gleich; der Gesundheitszustand ist kein Ablehnungsgrund.

  • Kostenbeteiligung: Ordentliche Franchise 300 CHF, danach 10 Prozent Selbstbehalt bis 700 CHF pro Jahr und gegebenenfalls 15 CHF Spitalbeitrag pro Tag.

  • Vergleich: Priminfo ist der neutrale und werbefreie Rechner des Bundes.

  • Unterstützung: Anspruch und Verfahren der Prämienverbilligung bestimmt der Wohnkanton.

1. Versicherungspflicht vor der Produktauswahl klären

Gemäss der BAG-Information zur Versicherungspflicht muss grundsätzlich jede in der Schweiz wohnhafte Person versichert sein. Familienmitglieder teilen keine einzige Police. Bei Grenzgängern, Entsandten, Mehrstaatentätigkeit oder EU/EFTA-Koordination kann eine Ausnahme gelten; massgebend ist der schriftliche Entscheid der zuständigen Stelle.

Neu Zugezogene finden den Ablauf im Leitfaden für die ersten drei Monate. Bei verspäteter Anmeldung beginnt die Deckung erst mit dem Beitritt; bei nicht entschuldbarer Verspätung kann ein Zuschlag anfallen.

2. Grund- und Zusatzversicherung trennen

Die Grundversicherung heisst auch Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP). Laut BAG-Kurzüberblick ist der gesetzliche Leistungskatalog bei allen zugelassenen Kassen gleich. Prämie, Administration und Modell können sich unterscheiden; für die Grundversicherung gibt es aber keine Gesundheitsprüfung, Wartefrist oder Vorbehalte.

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