Hogyan intézzük az első 90 napot Svájcban?
Schritt für Schritt: Anmeldung, Krankenversicherung, Bankkonto, Steuern – alle Aufgaben mit Fristen für die ersten 90 Tage in der Schweiz. Mit Blick auf ungarische Bedürfnisse 2025–2026.
Vor der Ankunft: Welche Dokumente sollten Sie mitbringen?
Die Qualität der Vorbereitung wirkt sich direkt darauf aus, wie reibungslos die administrativen Schritte in der ersten Woche ablaufen.
Erforderliche Dokumente:
Dokument | Hinweis |
|---|---|
Gültiger Reisepass oder Personalausweis | Reisepass empfohlen – einige Kantone verlangen ihn für die Anmeldung |
Arbeitsvertrag oder Empfehlungsschreiben (wenn Sie als Arbeitnehmer anreisen) | Vom Schweizer Arbeitgeber, unterzeichnet |
Mietvertrag oder Unterkunftsbestätigung | Für die Anmeldung erforderlich |
Geburtsurkunde (mit Apostille beglaubigt) | Wird nicht in jedem Fall verlangt, ist aber nützlich |
Heiratsurkunde (falls relevant, mit Apostille) | Kann für das Familiennachzugsverfahren erforderlich sein |
Fotos (Passfotoformat) | In der Regel 2–4 Stück, je nach Kanton |
Frühere Versicherungsunterlagen (TAJ-Karte, OEP-Bescheinigung) | Zur Regelung des inländischen Krankenversicherungsverhältnisses |
Die Apostille-Beglaubigung wird in Ungarn vom Zentralamt für Verwaltungs- und elektronische öffentliche Dienstleistungen (KEKKH) oder unter Mitwirkung der ausstellenden Behörde vorgenommen. Das ist ein zeitaufwendiger Prozess – planen Sie dafür mindestens 2–3 Wochen ein.
Was Sie noch vor Ort erledigen sollten:
Änderung der ungarischen Wohnsitzmeldung oder Meldung eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts bei den ungarischen Behörden.
OEP-Mitgliedschaft aussetzen oder regeln: Wenn Sie in der Schweiz eine Anstellung aufnehmen, ruht das ungarische Sozialversicherungsverhältnis automatisch, doch eine fehlende formelle Meldung kann bei der Rückkehr Probleme verursachen.
Bankangelegenheiten: Informieren Sie Ihre ungarische Bank über Ihren Auslandsaufenthalt, damit Ihre Karte nicht gesperrt wird.
Die erste Woche: Anmeldung und administrative Aufgaben
Wann und wo müssen Sie sich anmelden?
Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde anmelden (Einwohnerkontrolle, auf Deutsch; contrôle des habitants, auf Französisch; controllo degli abitanti, auf Italienisch). Dieser Schritt kann nicht aufgeschoben werden: Wird die Frist versäumt, kann dies eine kantonale Busse nach sich ziehen.
Für die Anmeldung werden in der Regel benötigt:
gültiges Ausweisdokument (Reisepass empfohlen),
Mietvertrag oder Unterkunftsbestätigung,
ausgefülltes Anmeldeformular (von der Website der jeweiligen Gemeinde herunterladbar),
gegebenenfalls Arbeitsvertrag.
Die Anmeldegebühr variiert je nach Gemeinde – sie liegt in der Regel zwischen 20 und 80 CHF.
Was geschieht nach der Anmeldung?
Nach der Anmeldung informiert die Gemeinde die kantonale Migrationsbehörde (Migrationsamt / office de la population), welche das Verfahren zur Ausstellung der Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis) einleitet. Als ungarische Staatsangehörige bzw. ungarischer Staatsangehöriger – mit EU-Status – haben Sie bei bestehendem Arbeitsverhältnis und vollständigen Unterlagen Anspruch auf eine B-Bewilligung (Aufenthaltsbewilligung B), die zunächst für 5 Jahre ausgestellt wird.
Die physische Zustellung der Bewilligung kann mehrere Wochen dauern; dies steht dem Arbeitsbeginn jedoch nicht entgegen.
Wohnung und Wohnsitzanmeldung (Anmeldung)
Was ist die Anmeldung, und warum ist sie so wichtig?
Die Anmeldung (Wohnsitzanmeldung) ist in der Schweiz nicht bloss eine administrative Formalität: Sie ist die Grundlage für nahezu alle weiteren Verfahren – von der Eröffnung eines Bankkontos bis zur Registrierung beim Steueramt. Ohne Anmeldung erhalten Sie keine Steueridentifikationsnummer, können bei vielen Banken kein Konto eröffnen, und auch der Abschluss einer Krankenversicherung wird schwieriger.
Was gilt, wenn Sie in den ersten Wochen noch keine feste Wohnung haben?
Wenn Sie bei der Ankunft noch keinen endgültigen Mietvertrag haben (z. B. in einem Hotel, Airbnb oder bei Bekannten wohnen), ist unter Umständen auch eine vorläufige Anmeldung möglich – das hängt jedoch vom Kanton ab. Einige Gemeinden akzeptieren einen Wohnsitznachweis (z. B. eine Hotelbestätigung), andere bestehen auf dem Mietvertrag. Es lohnt sich, die Website der zuständigen Gemeinde im Voraus zu prüfen oder telefonisch nachzufragen.
Wichtig: der schweizerische Wohnungsmarkt ist äusserst angespannt, insbesondere in Zürich, Genève und Basel. Realistisch ist, dass Sie im ersten Monat mit einer Übergangslösung auskommen müssen (z. B. WG – Wohngemeinschaft, also Untermiete) und parallel eine dauerhafte Wohnung suchen.
Arbeitsrechtliche Unterlagen und Sozialversicherung
Wann und wie erfolgt die Registrierung im Sozialversicherungssystem?
In der Schweiz ist die Anmeldung bei der Sozialversicherung (Sozialversicherung) als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer automatisch Aufgabe des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber meldet Sie bei der AHV/AVS (Alters- und Hinterlassenenversicherung, Alters- und Hinterlassenenversicherung), der IV/AI (Invalidenversicherung, Invalidenversicherung) und der EO (Erwerbsersatzordnung, Erwerbsersatzordnung) an.
Die AHV-Nummer (schweizerische Sozialversicherungsnummer, 13-stellig) erhalten Sie einige Wochen nach dem ersten Arbeitsantritt per Post. Bewahren Sie diese Kennung gut auf – sie wird bei jeder Behörde und Versicherung benötigt.
Wie sieht es mit der Arbeitslosenversicherung (ALV/AC) aus?
Die Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherung / assurance-chômage) wird ebenfalls automatisch vom Lohn abgezogen. Voraussetzung für einen Leistungsanspruch ist, dass Sie in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate Beiträge bezahlt haben – im ersten Jahr bedeutet das, dass Sie bei Verlust der Stelle noch keinen vollen Leistungsanspruch haben.
Berufsunfallversicherung (SUVA / UVG)
Wenn Sie bei einem Arbeitgeber mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, ist auch die Berufsunfallversicherung (Unfallversicherung / UVG) automatisch eingeschlossen. Diese wird vom Arbeitgeber abgeschlossen – Sie müssen nichts separat veranlassen, sollten aber den Arbeitsvertrag prüfen.
Krankenversicherung (KVG / LAMal): Pflicht und Fristen
Wann müssen Sie die Schweizer Grundversicherung abschliessen?
Dies ist eine der wichtigsten und am häufigsten versäumten Fristen. In der Schweiz ist der Abschluss der Grundversicherung (Grundversicherung / assurance de base) obligatorisch, und zwar innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Tag der Ankunft – wenn Sie sie also erst am 90. Tag abschliessen, müssen Sie auch die Prämien für die ersten 90 Tage bezahlen.
Wenn Sie die Frist nicht einhalten, bestellt die kantonale Behörde von Amtes wegen einen Versicherer für Sie. , dessen Gebühr in der Regel über dem Durchschnitt liegt.
Welche Versicherung sollten Sie wählen?
In der Schweiz darf die Grundversicherung ausschließlich von dafür zugelassenen Versicherern (Krankenkasse) angeboten werden – die bekanntesten sind CSS, Helsana, Swica, Concordia, Sanitas und KPT. Der Leistungsumfang des Grundpakets ist gesetzlich festgelegt (KVG / LAMal), die Prämien jedoch je nach Kanton und Versicherer unterschiedlich sind.
Für den Prämienvergleich kann der offizielle Rechner des Bundesamts für Gesundheit (BAG / OFSP) genutzt werden: priminfo.ch (oder über das Portal ch.ch erreichbar).
Orientierende monatliche Prämienbereiche (2025, Erwachsene, Standardfranchise):
Kanton | Ungefähre monatliche Prämienspanne (CHF) |
|---|---|
Zürich | 380–520 CHF |
360–490 CHF | |
Genf | 480–620 CHF |
Basel-Stadt | 430–570 CHF |
Zug | 310–420 CHF |
⚠️ Dies sind Richtwerte; die genaue Prämie hängt von Franchise-Stufe, Versicherer und Modell ab. Siehe INTERNE HINWEISE.
Was sind Franchise und Selbstbehalt?
Franchise (Selbstbehalt / franchise): der Betrag, den Sie pro Jahr aus Ihren Gesundheitskosten selbst bezahlen, bevor die Versicherung leistet. Standardfranchise für Erwachsene: 300 CHF/Jahr; erhöhte Franchise (freiwillig): 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 CHF/Jahr. Höhere Franchise = niedrigere monatliche Prämie.
Selbstbehalt (Kostenbeteiligung): über die Franchise hinaus zahlt die versicherte Person 10 %, maximal 700 CHF/Jahr (Erwachsene).
Zusammenhang zwischen ungarischem Krankenversicherungsverhältnis und der Schweizer Versicherung
Wenn Sie in der Schweiz eine Anstellung aufnehmen, ruht Ihr ungarisches Krankenversicherungsverhältnis. Bei einem Heimatbesuch können Sie in Ungarn auf Grundlage der EHIC-Karte (Europäische Krankenversicherungskarte) Notfallbehandlungen in Anspruch nehmen – diese Karte stellt die Schweizer Krankenkasse jedoch nicht aus. Für eine geplante Behandlung in Ungarn ist eine vorherige Abstimmung erforderlich.
Eröffnung eines Bankkontos und finanzielle Grundlagen
Wann und wo sollten Sie ein Bankkonto eröffnen?
Die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos ist nach der Anmeldung die dringendste Aufgabe – der Schweizer Arbeitgeber überweist den Lohn nahezu ausschließlich auf ein Schweizer Konto.
Wichtigste Optionen:
Banktyp | Beispiele | Hinweis |
|---|---|---|
Großbanken | UBS, Credit Suisse (derzeit in UBS integriert), PostFinance | Breites Filialnetz; PostFinance ist eine der am einfachsten zu eröffnenden Banken |
Kantonalbanken | ZKB (Zürich), BEKB (Bern), BCG (Genf) | Kantonalgarantie; lokale Abwicklung |
Neobanken | Neon, Yuh, Revolut (schweizerische Einheit) | Online-Eröffnung, schnellerer Prozess; eingeschränkte Dienstleistungen |
Traditionelle Banken verlangen in der Regel ein persönliches Erscheinen und benötigen eine Anmeldebestätigung, den Reisepass und den Arbeitsvertrag. Neobanken (z. B. Neon) können auch online eröffnet werden, und der Prozess kann bereits vor der Anmeldung gestartet werden – für die vollständige Aktivierung ist jedoch in der Regel ein Nachweis der Schweizer Wohnadresse erforderlich.
Worauf sollten Sie bei der Kontoeröffnung achten?
Die Kontoführungsgebühren sind in der Schweiz höher als im EU-Durchschnitt – sie liegen bei 5–25 CHF/Monat.
Verlangen Sie am ersten Tag eine IBAN und den BIC-Code – Ihr Arbeitgeber wird diese Angaben benötigen.
PostFinance ist eine der am häufigsten empfohlenen Lösungen für Neuankömmlinge, da sie über das Poststellennetz erreichbar ist und die Kontoeröffnung vergleichsweise einfach ist.
Steuern: Wann und wie werden Sie ins Steuersystem aufgenommen?
Was ist die Quellensteuer?
Wenn Sie eine B-Bewilligung haben und keine Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, zieht der Arbeitgeber ab dem ersten Monat Quellensteuer (Quellensteuer / impôt à la source) direkt von Ihrem Lohn ab. Das bedeutet, dass Sie in der ersten Zeit keine Steuererklärung einreichen müssen – die Steuer wird vom Arbeitgeber in Ihrem Namen an den Kanton abgeführt.
Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Kanton, Einkommenshöhe und Familienstand – typischerweise liegt sie bei 10–30 % des Bruttolohns.
Wann muss eine Steuererklärung eingereicht werden?
Als Arbeitnehmer mit B-Bewilligung sind Sie zur ordentlichen Steuererklärung (ordentliche Veranlagung / taxation ordinaire) verpflichtet, wenn:
Ihr jährliches Bruttoeinkommen 120 000 CHF übersteigt (Grenzwert 2025; kann je nach Kanton abweichen), oder
Sie über weiteres Einkommen verfügen (z. B. Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Ungarn), oder
Sie abzugsfähige Ausgaben geltend machen möchten.
Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch vom kantonalen Steueramt (Steueramt / administration fiscale), in der Regel innerhalb weniger Wochen nach der Anmeldung.
Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ungarn und der Schweiz
Zwischen Ungarn und der Schweiz gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen (1981, mit Änderungen). Das bedeutet, dass auf dasselbe Einkommen nicht in beiden Ländern Steuern gezahlt werden müssen. Wenn Sie in der Schweiz Steuern zahlen, muss dies in Ungarn nachgewiesen werden – insbesondere dann, wenn Sie auch Einkünfte in Ungarn haben (z. B. Mieteinnahmen, Dividenden).
Worauf ist nach den ersten 90 Tagen zu achten?
Der 90. Tag bedeutet nicht das Ende der administrativen Pflichten – vielmehr beginnt damit eine neue Phase.
Wichtigere Schritte nach dem 90. Tag:
Abholung der Aufenthaltsbewilligung: falls die physische B-Bewilligung noch nicht eingetroffen ist, lohnt es sich, beim Migrationsamt nachzufragen.
Kontrolle der Krankenversicherung: vergewissern Sie sich, dass die Krankenkasse den Vertrag bestätigt hat und Sie die Versicherungskarte erhalten haben.
Kontrolle der Anmeldung beim Steueramt: falls Sie auch nach 3 Monaten noch keine Steueridentifikationsnummer erhalten haben, nehmen Sie Kontakt mit dem kantonalen Steueramt auf.
Zweite Säule (berufliche Vorsorge / BVG): der Arbeitgeber meldet Sie automatisch bei der obligatorischen beruflichen Vorsorge an, wenn Ihr Jahreslohn die Eintrittsschwelle übersteigt (2025: 22 050 CHF). Prüfen Sie im Arbeitsvertrag, welcher Pensionskasse Sie angeschlossen sind.
Benachrichtigung der ungarischen Behörden: falls Sie dies noch nicht getan haben, melden Sie den Auslandsaufenthalt beim ungarischen Konsulat (Bern, Zürich, Genf) – das ist nicht պարտ?
Quellen
Prämienrechner der Krankenversicherung (BAG / OFSP): https://www.priminfo.admin.ch
AHV / AVS – Zentraler Ausgleichsfonds: https://www.zas.admin.ch
Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV / AFC): https://www.estv.admin.ch
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA): https://www.suva.ch
Ungarische Botschaft, Bern: https://bern.mfa.gov.hu
Abkommen über die Freizügigkeit (FZA) – SEM-Zusammenfassung: https://www.sem.admin.ch/sem/hu/home/themen/fza.html
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Kurz gesagt
Die ersten 90 Tage in der Schweiz drehen sich vor allem um Administration: Innerhalb von 14 Tagen muss die Anmeldung bei der Wohngemeinde erfolgen, und innerhalb von 90 Tagen muss die obligatorische Grundversicherung abgeschlossen werden. Der Arbeitgeber erledigt die Anmeldung bei der Sozialversicherung, doch das Bankkonto, die Wohnsitzbestätigung und die Einhaltung der Versicherungsfristen liegen in der Verantwortung der ankommenden Person.
Wichtige Punkte
- Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft muss die Anmeldung bei der Wohngemeinde erfolgen, andernfalls kann auch eine kantonale Busse drohen.
- Die schweizerische Grundkrankenversicherung muss innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft abgeschlossen werden und gilt rückwirkend ab dem Ankunftstag.
- Die Eröffnung des Bankkontos sollte nach der Anmeldung erledigt werden, da Arbeitgeber in der Regel auf ein Schweizer Konto überweisen.
- Der Arbeitgeber meldet die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer automatisch bei AHV/AVS, IV/AI und EO an; in der Regel sind keine zusätzlichen Schritte erforderlich.
- Falls noch keine endgültige Wohnung vorhanden ist, kann eine vorübergehende Unterkunftsbestätigung oder je nach Kanton auch eine provisorische Anmeldung in Betracht kommen.
- Die Angelegenheiten rund um die ungarische Sozialversicherung und das Bankwesen sollten möglichst noch vor der Abreise geregelt werden, damit es bei einer Rückkehr oder bei der Kartennutzung keine Probleme gibt.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist muss man sich nach der Ankunft in der Schweiz anmelden?
Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft muss die Anmeldung bei der Wohngemeinde erfolgen. Wird die Frist versäumt, kann dies eine kantonale Busse nach sich ziehen. Für die Anmeldung werden in der Regel ein Reisepass, ein Mietvertrag oder eine Unterkunftsbestätigung sowie ein ausgefülltes Formular benötigt.
Wann muss die Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen werden?
Die obligatorische Grundversicherung muss innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft abgeschlossen werden. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Ankunftstag, daher bringt Aufschub keine Ersparnis bei den Prämien. Wird die Frist versäumt, bestimmt der Kanton von Amtes wegen einen Versicherer.
Was ist die Anmeldung und warum ist sie so wichtig?
Die Anmeldung ist die Wohnsitzmeldung in der Schweiz und bildet die Grundlage für nahezu alle weiteren administrativen Schritte. Ohne sie ist es vielerorts schwieriger, ein Bankkonto zu eröffnen, eine Steueridentifikationsnummer zu erhalten oder eine Krankenversicherung abzuschließen. Deshalb hat sie unter den ersten administrativen Schritten eine zentrale Bedeutung.
Muss man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer die Sozialversicherung in der Schweiz separat regeln?
In der Regel nicht, denn der Arbeitgeber meldet die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer automatisch bei AHV/AVS, IV/AI und EO an. Die AHV-Nummer wird innerhalb weniger Wochen per Post zugestellt. Diese Identifikationsnummer wird später bei allen behördlichen und versicherungsbezogenen Angelegenheiten benötigt.
Welches Bankkonto ist für Neuankömmlinge am praktischsten?
Laut Artikel wird PostFinance häufig empfohlen, da sie über das Netz der Poststellen relativ einfach zugänglich ist. Traditionelle Banken verlangen in der Regel ein persönliches Erscheinen und eine Bestätigung der Anmeldung. Neobanken können online eröffnet werden, für die vollständige Aktivierung ist jedoch meist eine Schweizer Wohnadresse erforderlich.
Muss man in der Schweiz mit einer B-Bewilligung eine Steuererklärung einreichen?
Bei einer B-Bewilligung zieht der Arbeitgeber ab dem ersten Monat die Quellensteuer vom Lohn ab, daher besteht anfangs in der Regel keine separate Pflicht zur Steuererklärung. Eine ordentliche Steuererklärung kann erforderlich werden, wenn das jährliche Bruttoeinkommen 120 000 CHF übersteigt oder wenn weitere Einkünfte vorhanden sind. Die steuerlichen Details können je nach Kanton abweichen.
Was passiert, wenn in den ersten Wochen noch keine endgültige Wohnung vorhanden ist?
Laut Artikel ist auch eine vorübergehende Lösung möglich, etwa ein Hotel, Airbnb oder ein Aufenthalt bei Bekannten. Einige Gemeinden akzeptieren eine Unterkunftsbestätigung, andere bestehen auf einem Mietvertrag. Deshalb sollten die Regeln der zuständigen Gemeinde im Voraus geprüft werden.
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