Wie melden Sie sich als ungarische Staatsangehörige bzw. ungarischer Staatsangehöriger an Ihrem Wohnort in der Schweiz an?
Als ungarische Staatsangehörige bzw. ungarischer Staatsangehöriger müssen Sie sich nach Ihrer Ankunft in der Schweiz innerhalb von 14 Tagen, jedoch vor Arbeitsbeginn, persönlich bei der Wohngemeinde anmelden.
Inhaltsverzeichnis
- Wie viel Zeit haben Sie, um sich nach Ihrer Ankunft in der Schweiz anzumelden?
- Wann und wie kann die Aufenthaltsbewilligung beantragt werden?
- Welche Bewilligung erhalten Sie als ungarische Staatsangehörige bzw. ungarischer Staatsangehöriger?
- Welche Regelung gilt für Arbeitsverhältnisse von weniger als 90 Tagen?
- Kann die Anmeldung bei Einreise aus dem Ausland online erfolgen?
- Welche Dokumente sollten Sie zum Amt mitbringen?
- Warum ist es sinnvoll, die Unterlagen sowohl im Original als auch in Kopie vorzubereiten?
- Wie viel kostet die Wohnsitzanmeldung, und warum unterscheiden sich die Gebühren?
- Was ist bei einem Umzug innerhalb der Schweiz beziehungsweise zwischen Kantonen zu beachten?
- Was ändert sich bei einem Umzug in einen anderen Kanton?
- Was sollten Sie vor der Anmeldung auf der Website Ihrer Gemeinde überprüfen?
- Quellen
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Wie viel Zeit haben Sie, um sich nach Ihrer Ankunft in der Schweiz anzumelden?
Nach der Einreise aus dem Ausland in die Schweiz haben Sie maximal 14 Tage Zeit, Ihren Wohnsitz anzumelden. Die Arbeit darf jedoch nicht vorher aufgenommen werden: Die Anmeldung muss immer vor dem ersten Arbeitstag erfolgen.
Die Regelung gilt für EU/EFTA-Staatsangehörige, also auch für ungarische Staatsangehörige. Das Staatssekretariat für Migration (SEM, Staatssekretariat für Migration) knüpft die Frist an die Einreise, nicht an den Tag, an dem das erste Schweizer Gehalt eingeht oder der Mietvertrag langfristig wird.
Die praktische Reihenfolge lautet daher:
Suchen Sie nach dem Bezug Ihres Wohnsitzes in der Schweiz die Gemeinde Ihres Wohnorts auf. Die Anmeldung kann auf der Website der Gemeinde als Anmeldung bei der Wohngemeinde beziehungsweise Wohnsitz anmelden bezeichnet sein.
Betrachten Sie das Datum des Arbeitsbeginns als strenge Frist. Wenn Sie laut Arbeitsvertrag am Montag mit der Arbeit beginnen, kann die Anmeldung nicht auf die folgende Woche verschoben werden, auch wenn von der 14-tägigen Frist noch Zeit übrig ist.
Rechnen Sie mit einer persönlichen Vorsprache. Bei einem ersten Zuzug aus dem Ausland (Zuzug aus dem Ausland) müssen Sie die Gemeindeverwaltung aufsuchen.
Die Frist ist ein landesweiter Grundsatz, doch Öffnungszeiten, die Notwendigkeit einer vorgängigen Terminvereinbarung und die Unterlagenliste unterscheiden sich je nach Gemeinde. Insbesondere in kleineren Ortschaften kann es eingeschränkte Öffnungszeiten geben. Daher empfiehlt es sich, die Website der Zielgemeinde vor der Ankunft zu prüfen.
Wann und wie kann die Aufenthaltsbewilligung beantragt werden?
Als EU/EFTA-Staatsangehörige erfolgt die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung, also des Ausländerausweises (Ausländerausweis), gleichzeitig mit der Anmeldung am Wohnort.
Bei der Anmeldung erfasst das kommunale Einwohneramt die Daten und leitet den Fall gemäss dem örtlichen Verfahren an die zuständige kantonale Migrationsbehörde (Migrationsamt) weiter. Die Bewilligung kann beispielsweise eine L-, B- oder C-Bewilligung sein; der konkrete Typ und die Einzelheiten des Verfahrens hängen jedoch von der individuellen Situation und der Praxis des Kantons ab.
Die Anmeldung ist somit nicht bloss eine Wohnsitzadministration. Für eine aus dem Ausland zuziehende ungarische Arbeitskraft verbindet dieser Schritt die Schweizer Wohnadresse, den Nachweis des Arbeitsverhältnisses und die Regelung des Aufenthaltsrechts.
Gemäss den Informationen des Kantons Zürich ist bei EU/EFTA-Staatsangehörigen das Verfahren für die Aufenthaltsbewilligung mit der Anmeldung am Wohnort verknüpft. Die Migrationsseite des Kantons Bern führt zudem den Schweizer Arbeitsvertrag oder eine Arbeitgeberbestätigung als mögliche einzureichende Unterlagen auf.
Welche Bewilligung erhalten Sie als ungarische Staatsangehörige bzw. ungarischer Staatsangehöriger?
Bei der Anmeldung sollte nicht im Voraus davon ausgegangen werden, dass Sie automatisch eine bestimmte Bewilligungsart erhalten. Die Art des Ausländerausweis hängt von den Umständen des Falls ab und wird von der zuständigen lokalen Behörde ausgestellt.
Als verlässlicher Ausgangspunkt gilt: Bei einem Arbeitsverhältnis in der Schweiz von mehr als 90 Tagen muss das Verfahren für die Aufenthaltsbewilligung gleichzeitig mit der Anmeldung am Wohnort eingeleitet werden. Die Gemeinde oder das zuständige Migrationsamt kann weitere Angaben und Unterlagen verlangen, die für Ihre konkrete Situation erforderlich sind.
Welche Regelung gilt für Arbeitsverhältnisse von weniger als 90 Tagen?
Bei einem Arbeitsverhältnis von weniger als 90 Tagen ist keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich, die Arbeit darf jedoch nicht ohne Meldung aufgenommen werden.
In diesem Fall muss der Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn eine Online-Meldung im Meldeverfahren (Meldeverfahren) einreichen. Gemäss der Regelung des SEM muss dies spätestens einen Tag vor Arbeitsbeginn erfolgen.
Dieses Verfahren ist weder mit der Anmeldung am Wohnort identisch noch mit dem eUmzugCH-System. Die Online-Meldung für eine kurzfristige Erwerbstätigkeit obliegt dem Arbeitgeber; eUmzugCH hingegen dient der Abwicklung von Umzügen innerhalb der Schweiz von Personen, die bereits über eine Schweizer Wohnadresse verfügen.
Situation | Aufenthaltsbewilligung | Wer nimmt die Meldung vor? | Frist |
|---|---|---|---|
Arbeitsverhältnis von weniger als 90 Tagen | Keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich | Der Arbeitgeber im Online-Meldeverfahren-System | Spätestens 1 Tag vor Arbeitsbeginn |
Aus dem Ausland einreisende Personen mit einem Arbeitsverhältnis von mehr als 90 Tagen | Zusammen mit der Anmeldung am Wohnort zu beantragender Ausländerausweis | Die betroffene Person bei der Gemeinde ihres Wohnorts | Innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise, jedoch vor Arbeitsbeginn |
Bei der Auslegung der 90-Tage-Regel dürfen die Meldepflicht des Arbeitgebers und die eigene Anmeldung der Wohnadresse nicht verwechselt werden. Wenn die Art oder Dauer der Erwerbstätigkeit oder die tatsächlichen Umstände des Aufenthalts in der Schweiz nicht eindeutig sind, müssen der Arbeitgeber und die zuständige Behörde das für den konkreten Fall geltende Verfahren klären.
Kann die Anmeldung bei Einreise aus dem Ausland online erfolgen?
Nein. Bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland kann eUmzugCH nicht genutzt werden; die Anmeldung des Wohnsitzes muss persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung erfolgen.
eUmzugCH ist das Online-Meldesystem für Umzüge. Gemäss der Dokumentation von ch.ch und dem eCH-0221 Referenzmodell eUmzugCH kann es für Umzüge innerhalb der Schweiz, inländische Adressänderungen und Ummeldungen zwischen Gemeinden genutzt werden. Mit anderen Worten: Das System ist für Umzug-Angelegenheiten von Personen konzipiert, die bereits in der Schweiz registriert sind.
Die Unterschiede sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Lebenssituation | Kann eUmzugCH genutzt werden? | Art der Abwicklung |
|---|---|---|
Erstmaliger Zuzug aus Ungarn oder einem anderen Ausland | Nein | Persönliche Anmeldung bei der Wohngemeinde |
Umzug von einer Schweizer Gemeinde in eine andere Schweizer Gemeinde | Möglich, wenn die örtliche Gemeinde den Dienst unterstützt | Online oder auf eine andere von der Gemeinde vorgeschriebene Weise |
Adressänderung innerhalb der Schweiz | Möglich, wenn der Dienst vor Ort verfügbar ist | Gemäss eUmzugCH oder dem kommunalen Verfahren |
Die Online-Möglichkeit ist nicht zwingend in jeder Gemeinde gleich. eUmzugCH basiert auf einem landesweiten Referenzmodell, die Verfügbarkeit und der konkrete Ablauf der Abwicklung hängen jedoch von der jeweiligen Gemeinde ab.
Welche Dokumente sollten Sie zum Amt mitbringen?
Das unbedingt erforderliche Grunddokument ist eine gültige Identitätskarte oder ein gültiger Reisepass. Die zuständige Gemeinde kann darüber hinaus Dokumente zum Nachweis des Arbeitsverhältnisses, des Wohnsitzes, des Zivilstands und der Krankenversicherung verlangen.
Die genaue Dokumentenliste variiert je nach Gemeinde und Kanton. Die folgende Liste dient daher als Vorbereitungskontrollliste und ist keine schweizweit einheitliche, vollständige Vorgabe.
Gültige Identitätskarte oder gültiger Reisepass: Laut SEM ist bei der persönlichen Anmeldung ein gültiges Ausweisdokument erforderlich.
*Schweizer Arbeitsvertrag (Arbeitsvertrag) oder Arbeitgeberbestätigung:* Gemäss den Informationen des Kanton Bern kann dies bei der Anmeldung und im Bewilligungsverfahren verlangt werden.
*Schweizer Mietvertrag (Mietvertrag) oder eine schriftliche Bestätigung der Unterkunft gebenden Person (Logisbestätigung):* Wie das Beispiel der Gemeinde Egg ZH zeigt, kann ein solches Dokument als Nachweis des Wohnsitzes erforderlich sein.
Heiratsurkunde: Bei verheirateten Personen kann die Gemeinde einen Nachweis des Zivilstands verlangen.
Geburtsurkunden der Kinder: kann bei Personen, die mit ihrer Familie einreisen, ein erforderliches Dokument sein.
Die passende Sprachversion der Familienunterlagen: Gemäss den Informationen der Stadt Kloten kann bei Dokumenten zum Familienstand eine deutsche, französische, italienische oder englische Übersetzung beziehungsweise ein zweisprachiges Dokument verlangt werden.
Nachweis einer Schweizer Krankenversicherung: es muss eine Schweizer Krankenversicherung abgeschlossen werden; gemäss den Informationen der Gemeinde Interlaken kann der Nachweis auch nachträglich innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug vorgelegt werden.
Bei ungarischen Urkunden sollte nicht davon ausgegangen werden, dass alle ungarischsprachigen Dokumente automatisch akzeptiert werden. Die auf der Website der Gemeinde angegebenen sprachlichen, übersetzungsbezogenen und formalen Anforderungen sollten bereits vor der Terminvereinbarung geprüft werden.
Warum ist es sinnvoll, die Unterlagen sowohl im Original als auch in Kopie vorzubereiten?
Die Behörde kann die Originaldokumente überprüfen und für die Bearbeitung auch Kopien verlangen. Welche Dokumente genau in Kopie mitgebracht werden müssen, in welchem Format Miet- oder Arbeitgeberbestätigungen akzeptiert werden und ob zusätzliche Familienunterlagen verlangt werden, lässt sich nur anhand der aktuellen Informationen der Zielgemeinde zuverlässig feststellen.
Wie viel kostet die Wohnsitzanmeldung, und warum unterscheiden sich die Gebühren?
Die Anmeldung des Wohnsitzes ist gebührenpflichtig, es gibt jedoch keinen einheitlichen Schweizer Tarif. Die Gebühren können je nach Gemeinde und Kanton erheblich variieren; massgebend ist daher der auf der lokalen Website angegebene Betrag.
Zwei konkrete, 2026 veröffentlichte lokale Beispiele:
Ort | Dienstleistung | Gebühr | Was bedeutet der Betrag? |
|---|---|---|---|
Egg ZH | Anmeldung | 40 CHF | Lokales Gebührenbeispiel der Gemeinde Egg, kein landesweiter Tarif |
Stadt Kloten | Persönliche Anmeldung | 40 CHF | Lokales Gebührenbeispiel aus Kloten, kein landesweiter Tarif |
Stadt Kloten | Gebühr für die Ausstellung einer ausländerrechtlichen Bewilligung | etwa 65–100 CHF | Zusätzliche Gebühr, abhängig vom Kartentyp und den lokalen Gebühren |
Die 40 CHF sind somit keine «Schweizer Anmeldegebühr», sondern ein konkretes Beispiel aus zwei Zürcher Gemeinden. In anderen Gemeinden können andere Beträge, andere Zahlungsmodalitäten oder weitere lokale, bewilligungsbezogene Gebühren anfallen.
Auch SRF Kassensturz weist darauf hin, dass die Behördengebühren je nach Kanton erheblich variieren können. Bei der Kostenplanung empfiehlt es sich daher, die mögliche Gebühr für die Anmeldung bei der Gemeinde und die Ausstellung des Ausländerausweis gesondert zu berücksichtigen.
Was ist bei einem Umzug innerhalb der Schweiz beziehungsweise zwischen Kantonen zu beachten?
Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz muss man sich am bisherigen Wohnort abmelden (Wegzug), und am neuen Wohnort innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Abwicklung kann über das System eUmzugCH erfolgen, sofern die betroffenen Gemeinden dieses unterstützen, oder auf die von der zuständigen lokalen Behörde vorgegebene Weise.
Ein Umzug innerhalb der Schweiz ist nicht mit der erstmaligen Einreise aus dem Ausland gleichzusetzen. Bei der Anmeldung der ersten Schweizer Adresse ist ein persönliches Erscheinen erforderlich, während bei einem späteren Adresswechsel innerhalb der Schweiz möglicherweise eine Online-Abwicklung möglich ist.
Was ändert sich bei einem Umzug in einen anderen Kanton?
Bei einem Umzug zwischen Kantonen müssen EU/EFTA-Staatsangehörige ihre Aufenthaltsbewilligung zur Änderung beim Migrationsamt des neuen Kantons einreichen. Für diese Bewilligungsänderung fällt eine Gebühr an.
Die Ummeldung bei der Gemeinde und die Änderung der Bewilligung können zwei zusammenhängende, aber separate Vorgänge sein. Die Anmeldung des Wohnsitzes bei der neuen Gemeinde erfolgt bei der Einwohnerkontrolle, Einwohneramt oder beim Personenmeldeamt bei dessen Behörde; bei Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Bewilligung ist das Migrationsamt des neuen Kantons zuständig.
Vor einem Kantonswechsel sollten daher auf der Website des neuen Wohnorts mindestens die folgenden Punkte überprüft werden:
Welche Fristen gelten für die Abmeldung in der bisherigen Gemeinde und die Anmeldung in der neuen Gemeinde.
Ob eUmzugCH in beiden betroffenen Gemeinden verfügbar ist.
Welche Dokumente für die Änderung der neuen Adresse und der bestehenden Aufenthaltsbewilligung verlangt werden.
Wie hoch die Gebühren der Gemeinde und des Kantons für die Bewilligungsänderung sind.
Was sollten Sie vor der Anmeldung auf der Website Ihrer Gemeinde überprüfen?
Die offizielle Website der Zielgemeinde ist die wichtigste praktische Informationsquelle. Die bundesrechtlichen Vorschriften geben den grundlegenden Rahmen vor, doch Dokumente, Gebühren, Öffnungszeiten und die Details der Abwicklung werden vor Ort festgelegt.
Die folgende Checkliste hilft Ihnen, einen weiteren Termin zu vermeiden, weil beim Amt Unterlagen fehlen oder der gewählte Weg der Abwicklung nicht geeignet ist.
Suchen Sie die zuständige Stelle: die Dienstleistung kann Einwohnerkontrolle, Einwohneramt, Personenmeldeamt, „Zuzug“ oder „Anmeldung“ heissen.
Prüfen Sie, ob eine vorgängige Terminvereinbarung erforderlich ist: die Pflicht zur persönlichen Vorsprache bedeutet nicht, dass Sie in jeder Gemeinde ohne Termin erscheinen können.
Lesen Sie die Seite zum Zuzug aus dem Ausland: der gesuchte deutsche Ausdruck lautet in der Regel Zuzug aus dem Ausland.
Laden Sie die lokale Dokumentenliste herunter: neben dem Ausweisdokument können auch ein Arbeitsvertrag, ein Mietvertrag, eine Wohnungsgeberbestätigung oder Familiendokumente verlangt werden.
Prüfen Sie die Übersetzungsanforderungen: bei einer ungarischen Heirats- oder Geburtsurkunde kann die Gemeinde die akzeptierte Sprache und das Dokumentenformat festlegen.
Informieren Sie sich über die aktuellen Gebühren und Zahlungsmethoden: die Anmeldegebühr, die Gebühr für die Ausstellung der Bewilligung sowie die Möglichkeit der Bar- oder Kartenzahlung können je nach Ort unterschiedlich sein.
Informieren Sie sich über die lokale Vorgehensweise zum Nachweis der Krankenversicherung: die Versicherung ist obligatorisch; gemäss dem Beispiel der Gemeinde Interlaken kann der Nachweis auch innerhalb von drei Monaten nachgereicht werden, die praktische Vorgehensweise bei der Einreichung kann jedoch lokal unterschiedlich sein.
Beim ersten Behördengang nach dem Umzug besteht der häufigste Fehler darin, die erstmalige Anmeldung aus dem Ausland über das System eUmzugCH erledigen zu wollen. Das funktioniert nicht: Für die erste Wohnsitzanmeldung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich.
Quellen
Staatssekretariat für Migration (SEM) – FAQ: EU/EFTA-Staatsangehörige in der Schweiz —
Staatssekretariat für Migration (SEM) – Online-Meldeverfahren (Meldeverfahren) —
Kanton Bern – Einreise und Aufenthalt von EU/EFTA-Staatsangehörigen —
ch.ch – Umzug: Abmeldung und Anmeldung bei der Wohngemeinde —
Gemeinde Interlaken – Zuzug, Umzug, Wegzug —
SRF Kassensturz – Gebühren sind kantonal massiv verschieden —
ch.ch – Aufenthaltsbewilligungen in der Schweiz —
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Kurz gesagt
Wenn Sie als ungarische Staatsangehörige bzw. ungarischer Staatsangehöriger in die Schweiz ziehen, müssen Sie sich bei der Wohngemeinde innerhalb von höchstens 14 Tagen, in jedem Fall jedoch vor dem ersten Arbeitstag anmelden. Bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland ist die Anmeldung persönlich zu erledigen; bei einem Arbeitsverhältnis von weniger als 90 Tagen ist in der Regel keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich, sondern eine vorgängige Online-Meldung durch den Arbeitgeber.
Wichtige Punkte
- Melden Sie sich nach Ihrer Ankunft innerhalb von höchstens 14 Tagen bei der Wohngemeinde an und erledigen Sie dies vor Ihrem ersten Arbeitstag.
- Rechnen Sie beim erstmaligen Zuzug aus dem Ausland mit einer persönlichen Vorsprache; eUmzugCH kann hierfür nicht verwendet werden.
- Prüfen Sie auf der Website der Zielgemeinde die zuständige Stelle, die Öffnungszeiten, eine allfällige Terminvereinbarung sowie die aktuelle Dokumentenliste.
- Halten Sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass sowie gegebenenfalls den Arbeitsvertrag, einen Wohnnachweis und Familienstandsdokumente bereit.
- Bei Arbeitsverhältnissen von weniger als 90 Tagen sollten Sie prüfen, ob der Arbeitgeber die Online-Meldung im Meldeverfahren spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn vorgenommen hat.
- Prüfen Sie vor einem Kantonswechsel gesondert die Fristen und Gebühren für die Ummeldung bei der Gemeinde, die Nutzung von eUmzugCH sowie die Änderung der Aufenthaltsbewilligung.
Häufige Fragen
Innerhalb welcher Frist müssen sich ungarische Staatsangehörige in der Schweiz anmelden?
Ungarische Staatsangehörige, die aus dem Ausland in die Schweiz einreisen, müssen sich innerhalb von höchstens 14 Tagen nach ihrer Ankunft bei der Wohngemeinde anmelden. Die Anmeldung muss jedoch in jedem Fall vor dem ersten Arbeitstag erfolgen, auch wenn die 14-tägige Frist noch nicht abgelaufen ist.
Wo muss die erstmalige Anmeldung des Wohnorts in der Schweiz erfolgen?
Der erstmalige Zuzug aus dem Ausland muss persönlich am Schalter der Wohngemeinde erledigt werden. Die zuständige Stelle kann beispielsweise Einwohnerkontrolle, Einwohneramt oder Personenmeldeamt heissen; auf der Website der Gemeinde helfen Begriffe wie Zuzug aus dem Ausland oder Anmeldung dabei, den richtigen Vorgang zu finden.
Kann die erstmalige Anmeldung einer Schweizer Wohnadresse online erledigt werden?
Nein. Beim erstmaligen Zuzug aus dem Ausland kann eUmzugCH nicht verwendet werden; Sie müssen deshalb persönlich bei der Wohngemeinde vorsprechen. eUmzugCH dient in erster Linie für Umzüge innerhalb der Schweiz und Adressänderungen von bereits in der Schweiz registrierten Personen, sofern die betreffende Gemeinde den Dienst unterstützt.
Welche Aufenthaltsbewilligung können ungarische Staatsangehörige in der Schweiz erhalten?
Die Art der Bewilligung hängt von der individuellen Situation und dem kantonalen Verfahren ab. Daher sollte nicht automatisch von einer bestimmten Bewilligung ausgegangen werden. Bei einem Schweizer Arbeitsverhältnis von mehr als 90 Tagen ist das Verfahren für die Aufenthaltsbewilligung gleichzeitig mit der Anmeldung am Wohnort einzuleiten.
Welche Regel gilt bei einem Schweizer Arbeitsverhältnis von weniger als 90 Tagen?
In diesem Fall ist in der Regel keine Aufenthaltsbewilligung erforderlich, für die Erwerbstätigkeit ist jedoch eine vorgängige Meldung notwendig. Diese muss der Arbeitgeber spätestens am Tag vor Arbeitsbeginn online im Meldeverfahren einreichen; sie ist nicht mit der Anmeldung am Wohnort gleichzusetzen.
Welche Unterlagen müssen zur Anmeldung in der Schweiz mitgebracht werden?
Als Grunddokument ist ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass erforderlich. Zusätzlich kann die Gemeinde einen Schweizer Arbeitsvertrag oder eine Arbeitgeberbestätigung, einen Mietvertrag oder eine Wohnungsgeberbestätigung, Familienstandsdokumente sowie später auch einen Nachweis der Krankenversicherung verlangen; die genaue Liste kann vor Ort variieren.
Wie viel kostet die Anmeldung des Wohnorts in der Schweiz?
Es gibt keine einheitliche Schweizer Anmeldegebühr, da die Beträge je nach Gemeinde und Kanton unterschiedlich sind. Gemäss den im Artikel genannten lokalen Beispielen für 2026 beträgt die Anmeldegebühr in Egg und Kloten 40 CHF; in Kloten kann die Ausstellung der Bewilligung für Ausländerinnen und Ausländer zusätzlich etwa 65–100 CHF kosten.