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Bankkonto schließen oder behalten

Schweizer Bankkonto bei der Rückkehr ins Heimatland: schliessen oder behalten?

Bei der Rückkehr ins Heimatland ist die Frage, ob das Schweizer Bankkonto geschlossen oder behalten werden soll, eine wichtige Entscheidung. Ein Leitfaden zu den Schritten, den steuerlichen Pflichten und den häufigsten Fehlern.

10 Min. LesezeitZuletzt geprüft: 30.6.2026Kostenlos

Warum stellt sich diese Frage bei einer Rückkehr ins Heimatland?

Das Schweizer Bankkonto und der rechtliche Aufenthaltsstatus in der Schweiz hängen eng zusammen, sind aber nicht dasselbe. Wenn Sie die Schweiz verlassen und sich aus dem Schweizer Einwohnerregister abmelden (Einwohnerregister / Contrôle des habitants), erfährt die Bank davon nicht automatisch — Sie müssen sie selbst informieren.

Diese Meldepflicht ist nicht bloß eine administrative Formalität. Schweizer Banken sind verpflichtet, die Steueransässigkeit des Kunden (Steuerdomizil / domicile fiscal) im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs (CRS/AEOI — Common Reporting Standard / Automatic Exchange of Information) laufend zu erfassen. Ungarn nimmt seit 2017 an diesem System teil, was bedeutet, dass Schweizer Banken der ungarischen Steuerbehörde (NAV) jährlich Daten über Ihren Schweizer Kontostand und Ihre Zinserträge melden, wenn Sie als in Ungarn steuerlich ansässig geführt werden.

Wenn Sie also in Ihr Heimatland zurückziehen, die Änderung der Ansässigkeit aber nicht bei der Bank melden, sind die gemeldeten Daten fehlerhaft oder unvollständig — das kann auf beiden Seiten Probleme verursachen.


Schweizer Bankkonto behalten: Wann ist das möglich und unter welchen Bedingungen?

Behält die Bank Ihr Konto, wenn Sie nicht mehr in der Schweiz leben?

Nicht jede Schweizer Bank führt Konten für Non-Resident-Kunden. Die großen Geschäftsbanken (UBS, die durch die Übernahme von Credit Suisse in die UBS integrierte Bank, Raiffeisen, PostFinance, Kantonalbanken) entscheiden in der Regel nach ihren internen Richtlinien, und einige Institute lehnen die Fortführung des Kontos ausdrücklich ab, wenn die Schweizer Wohnadresse des Kunden wegfällt.

⚠️ PostFinance (Tochterbank der Schweizerische Post) hat 2023 ihre Non-Resident-Politik verschärft. Die aktuellen Bedingungen unterscheiden sich je nach Bank und können sich ändern — bitte prüfen Sie diesen Punkt vor der Veröffentlichung noch einmal redaktionell.

In welchen Fällen lohnt es sich, die Kontoführung zu behalten?

Die Beibehaltung des Kontos ist sinnvoll, wenn:

  • Sie in der Schweiz weiterhin eine aktive Einkommensquelle haben (z. B. Schweizer Mieteinnahmen, ein Wertpapierportfolio, die Abwicklung eines noch laufenden Arbeitsverhältnisses).

  • Die Auszahlung der zweiten Säule (berufliche Vorsorge / BVG) oder das Freizügigkeitskonto (Freizügigkeitskonto) noch nicht abgeschlossen ist und Sie das Geld auf ein Schweizer Konto erwarten.

  • Sie mit regelmäßigen Zahlungen aus der Schweiz rechnen (z. B. Rückerstattungen, Abgangsentschädigung, Quellensteuer-Rückerstattung).

  • Sie in absehbarer Zeit in die Schweiz zurückkehren und eine erneute Kontoeröffnung zeitaufwendig wäre.

Welche Pflichten bringt die Beibehaltung mit sich?

Wenn die Bank den Non-Resident-Status akzeptiert, müssen Sie mit folgenden Bedingungen rechnen:

Aspekt

Typische Bedingung

Meldung der Ansässigkeit

Die neue (ungarische) Steueransässigkeit muss der Bank schriftlich gemeldet werden

CRS-Datenmeldung

Die Bank übermittelt der NAV jährlich Daten zum Kontostand und zu den Erträgen

Kontoführungsgebühr

Für Nichtansässige kann eine höhere Gebühr anfallen (in der Regel 5–20 CHF pro Monat, je nach Bank unterschiedlich)

Quellensteuer auf Zinserträge

Die Schweizer Quellensteuer (Quellensteuer) wird mit 35 % vom Zinsertrag abgezogen; eine Rückerstattung ist auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens möglich

Kreditkarte

Die meisten Banken kündigen die Kreditkarte, wenn der Kunde seinen Schweizer Wohnsitz verliert


Schließung eines Schweizer Bankkontos: Schritt für Schritt

Schritt 1: Erledigen Sie die steuerlichen Pflichten vor der Schließung

Vor der Schließung des Bankkontos müssen die folgenden steuerlichen Fragen geklärt werden:

*Rückerstattung der Quellensteuer (Quellensteuer-Rückerstattung): Wenn Sie in der Schweiz quellenbesteuert wurden (in der Regel bei Arbeitnehmern mit B-Bewilligung), muss die endgültige Steuererklärung (Steuererklärung) bei der zuständigen kantonalen Steuerbehörde (Kantonales Steueramt*). Die Rückerstattung wird auf das Bankkonto überwiesen — deshalb sollte die Schließung erst nach Eingang der Steuerrückerstattung erfolgen.

Quellensteuer auf Zinserträge: Die Schweizer Banken ziehen auf Zinserträge eine Quellensteuer von 35 % (Verrechnungssteuer) ab. Diese kann auf Grundlage des ungarisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (1981, mit Änderungen) teilweise zurückgefordert werden, das Verfahren läuft jedoch über die Eidgenössische Steuerverwaltung (Eidgenössische Steuerverwaltung / ESTV) und kann bis zu 12–18 Monate dauern.

Meldung der Änderung der Steueransässigkeit an die Bank: Der Wechsel des Wohnsitzes ins Ausland (Wohnsitzwechsel ins Ausland) muss schriftlich gemeldet werden. Die meisten Banken verwenden dafür ein eigenes Formular, das persönlich, per Post oder — bei einigen Banken — über das Online-Banking eingereicht werden kann.

Schritt 2: Beantragen Sie die Kontoschließung

Der Antrag auf Kontoschließung (Kontoauflösung / clôture de compte) kann je nach Bank auf folgende Weise eingereicht werden:

  • Persönlich in der Filiale — das ist die schnellste und fehlerärmste Methode. Zur Identifikation ist ein gültiger Reisepass erforderlich.

  • Per Post — mit unterschriebenem, beglaubigtem Antrag. Einige Banken verlangen eine notariell beglaubigte Unterschrift (beglaubigte Unterschrift) , wenn sich der Kunde nicht mehr in der Schweiz aufhält.

  • Über das Online-Banking — nur wenige Banken ermöglichen die vollständige Schließung digital; bei den meisten Instituten ist diese Option eingeschränkt.

⚠️ Die Anforderung einer notariellen Unterschriftsbeglaubigung ist je nach Bank unterschiedlich. Prüfen Sie dies im Voraus direkt bei Ihrer Bank.

Schritt 3: Geben Sie die Überweisungskontonummer an

Das Guthaben auf dem Konto wird von der Bank auf eine angegebene Kontonummer überwiesen. Dafür benötigen Sie:

  • Die IBAN des Zielkontos (bei einem ungarischen Bankkonto eine IBAN, die mit HU beginnt).

  • Den SWIFT/BIC-Code der Zielbank.

  • Die Festlegung der Währung der Überweisung (die Umrechnung von CHF in HUF erfolgt zum Bankkurs, der vom Marktmittelkurs abweichen kann).

Die Überweisungsgebühr liegt in der Regel zwischen 5 und 30 CHF, bei größeren Beträgen können einige Banken jedoch auch eine prozentuale Gebühr berechnen.

Schritt 4: Kündigen Sie die zugehörigen Dienstleistungen

Vor oder gleichzeitig mit der Schließung des Bankkontos müssen folgende Dienstleistungen gekündigt werden:

  • Kreditkarte (Kreditkarte) und Debitkarte (Debitkarte)

  • Daueraufträge (Dauerauftrag) und Lastschriftaufträge (LSV / Lastschriftverfahren)

  • Zugang zum E-Banking

  • Wertschriftendepot (Wertschriftendepot), falls vorhanden — dessen Schließung erfolgt nach einem separaten Verfahren, und bei Wertpapieren ist eine Übertragung oder ein Verkauf erforderlich

Schritt 5: Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Schließung an

Nach der Schließung sollten Sie eine schriftliche Bestätigung der Kontoschließung (Kontoauflösungsbestätigung) anfordern. Bewahren Sie dieses Dokument mindestens 10 Jahre auf, da es bei einer Steuerprüfung als Nachweis dienen kann.


Steuerliche und rechtliche Pflichten — was Sie vor der Schließung wissen sollten?

CRS-Datenmeldung und die NAV

Sowohl Ungarn als auch die Schweiz nehmen am CRS-Rahmenwerk teil. Wenn Sie nach dem 1. Januar 2025 in Ungarn steuerlich ansässig werden, meldet die Schweizer Bank die Daten für das jeweilige Kalenderjahr bis September des Folgejahres an die Schweizer Steuerbehörde, die sie an die NAV weiterleitet. Das bedeutet, dass der Kontostand und die Zinserträge des Schweizer Kontos in der ungarischen Steuererklärung anzugeben sind.

Ungarische Steuererklärungspflicht

Als in Ungarn steuerlich ansässige Person müssen Sie die auf dem Schweizer Konto erzielten Zinserträge in Ungarn deklarieren. Eine Doppelbesteuerung schließt das ungarisch-schweizerische Abkommen von 1981 aus, doch die Anwendung des Abkommens erfolgt nicht automatisch — in der Steuererklärung müssen die ausländischen Einkünfte und die gegebenenfalls im Ausland gezahlte Steuer angegeben werden.

Abmeldung aus der Schweiz und Benachrichtigung der Bank

Die Abmeldung aus dem Schweizer Einwohnerregister (Abmeldung) und die Meldung des neuen Wohnsitzes an die Bank sind zwei getrennte Vorgänge. Die Behörden informieren die Bank nicht — das müssen Sie selbst erledigen.


Geldüberweisung und Wechselkursrisiko

Bei der Überweisung größerer Beträge (typischerweise ab 10 000 CHF) sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:

  • Bankwechselkurs vs. Marktwechselkurs: Geschäftsbanken berechnen beim Umtausch von CHF in HUF in der Regel einen Spread von 1–3 % gegenüber dem mittleren Marktwechselkurs. Bei größeren Beträgen macht das einen spürbaren Unterschied aus.

  • Geldtransfer-Dienstleister: Einige regulierte Zahlungsdienstleister (z. B. Wise, Revolut — das sind keine Banken, sondern im EWR zugelassene Institute) bieten günstigere Wechselkurse an, eignen sich jedoch nicht in jedem Fall für direkte Überweisungen von einem Schweizer Bankkonto.

  • Betragsgrenzen und Meldepflicht: In Ungarn sind Bareinzahlungen oder -auszahlungen über 3,5 Millionen Forint meldepflichtig. Bei Banküberweisungen gilt diese Grenze nicht, doch die NAV beobachtet größere Zahlungseingänge aus dem Ausland.

⚠️ Die aktuelle Fassung der Meldegrenze von 3,5 Millionen Forint und der einschlägigen Geldwäschevorschriften (AML) sollte vor der Veröffentlichung von der Redaktion überprüft werden.


Abgangsentschädigung, Zinsen und Schließungskosten

Abgangsentschädigung (Abgangsentschädigung)

Wenn der Umzug in die Heimat mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einhergeht, wird die Abgangsentschädigung auf das Schweizer Bankkonto überwiesen. Die Schließung sollten Sie daher erst dann einleiten, wenn alle erwarteten Zahlungen (Abgangsentschädigung, letztes Gehalt, gegebenenfalls Bonus) eingegangen sind.

Schließungsgebühren

Einige Banken erheben eine Kontoschließungsgebühr (Kontoauflösungsgebühr) , insbesondere wenn das Konto erst vor kurzer Zeit eröffnet wurde (typischerweise innerhalb von 6–12 Monaten). Die Gebühr liegt in der Regel zwischen 20 und 100 CHF, kann jedoch je nach Bank und Kontoprodukt variieren.

⚠️ Die konkreten Schließungsgebühren sollten von der Redaktion bankweise überprüft werden; sie sind in der allgemeinen Preisliste (Preisliste / liste des prix) aufgeführt.

Zinsgutschrift bei der Schließung

Bei der Schließung schreibt die Bank die letzte Zinsgutschrift bis zum aktuellen Kalendertag anteilig gut (pro rata). Dieser Betrag ist Teil des endgültigen Saldos.


Häufige Fehler und vermeidbare Fallstricke

1. Die Schließung wird vor der Abmeldung eingeleitet. Wenn die Schweizer Adresse noch aktiv ist, das Bankkonto aber bereits geschlossen wurde, können bestimmte behördliche Rückerstattungen (z. B. Steuerrückerstattungen oder Versicherungsrückerstattungen) nicht mehr ankommen. Die Reihenfolge lautet: zuerst die finanziellen Abläufe regeln, dann das Konto schließen.

2. Die Änderung des Steuerdomizils wird der Bank nicht gemeldet. Auf Grundlage des CRS-Rahmens führt die Bank den Kunden so lange nach Schweizer Steuerdomizil, bis Sie die Änderung melden. Das kann zu Fehlern in der Meldung und zu steuerlichen Folgen führen.

3. Die Rückerstattung der Verrechnungssteuer wird nicht beantragt. Die 35%ige Schweizer Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuer) kann auf Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens teilweise zurückgefordert werden. Viele Kunden versäumen das, obwohl das Verfahren — auch wenn es zeitaufwendig ist — möglich ist.

4. Das Wertschriftendepot wird ignoriert. Wenn neben dem Bankkonto auch ein Wertschriftendepot (Depot) besteht, erfordert dessen Schließung ein separates Verfahren. Die Wertschriften müssen verkauft oder an ein anderes Institut übertragen werden — das kann Wochen dauern.

5. Die zweite Säule und das Bankkonto werden verwechselt. Die Auszahlung der zweiten Säule (berufliche Vorsorge / BVG) erfolgt nicht über das Privatkonto, sondern über die Freizügigkeitseinrichtung (Freizügigkeitseinrichtung). Das ist ein separates Verfahren, das parallel zur Schließung des Bankkontos, aber unabhängig davon, behandelt werden muss.

6. Es wird keine schriftliche Bestätigung verlangt. Eine mündliche Bestätigung der Schließung reicht nicht aus. Fehlt die schriftliche Bestätigung, kann das bei einer steuerlichen Prüfung zu Beweisproblemen führen.


Behalten oder schließen? Zusammenfassung der Kriterien

Kriterium

Spricht für Behalten

Spricht für Schließen

Schweizer Einkommensquelle

Ja, läuft noch

Nein

Rückkehr geplant

Ja, innerhalb von 1–2 Jahren

Nicht geplant

Bank akzeptiert den Non-Resident-Status

Ja

Nein

Kontoführungsgebühr

Niedrig oder null

Hoch

Steuerliche Pflichten

Vertretbar

Komplex / unerwünscht

Zweite Säule noch in Bearbeitung

Ja

Nein


Quellen


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Kurz gesagt

Bei der Rückkehr ins Heimatland wird das Schweizer Bankkonto nicht automatisch geschlossen: Die Bank muss separat über den Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes informiert werden, da die Meldungen im Rahmen von CRS/AEOI korrekt sein müssen. Das Konto kann behalten werden, wenn die Bank den Non-Resident-Status akzeptiert und ein triftiger Grund dafür besteht, doch viele Banken verlangen höhere Gebühren oder setzen Einschränkungen. Vor der Schliessung müssen die Steuerangelegenheiten geregelt, erwartete Gutschriften abgewartet und anschliessend eine schriftliche Bestätigung der Kontoschliessung verlangt werden.

Wichtige Punkte

  • Der Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes muss der Schweizer Bank schriftlich gemeldet werden, da die Abmeldung der Bank nicht automatisch bekannt wird.
  • Das Behalten des Kontos ist nur dann realistisch, wenn die Bank auch für Non-Resident-Kunden Konten führt und es dafür einen praktischen Grund gibt.
  • Vor der Schliessung müssen die Rückforderung der Verrechnungssteuer, Fragen zur Zinsbesteuerung und alle erwarteten Schweizer Gutschriften geregelt werden.
  • Bei der Kontoschliessung müssen Kreditkarte, Debitkarte, Daueraufträge, E-Banking und ein allfälliges Wertschriftendepot separat behandelt werden.
  • Über die Schliessung sollte eine schriftliche Bestätigung verlangt und mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
  • Bei grösseren Überweisungen können Wechselkursdifferenzen und Überweisungsgebühren spürbare Kosten verursachen.

Häufige Fragen

Wird das Schweizer Bankkonto bei der Rückkehr ins Heimatland automatisch geschlossen?

Nein, das Bankkonto wird mit der Abmeldung aus der Schweiz nicht automatisch geschlossen. Der Wechsel des steuerlichen Wohnsitzes muss der Bank separat gemeldet werden, damit sie die Meldungen und den Kontostatus korrekt behandeln kann.

Kann das Schweizer Bankkonto behalten werden, wenn der Kunde nicht mehr in der Schweiz lebt?

Ja, aber nicht jede Bank erlaubt Non-Resident-Kunden. Die Beibehaltung hängt von den Regeln der jeweiligen Bank ab, und einige Institute schliessen das Konto ausdrücklich, wenn die Schweizer Adresse wegfällt.

Wann lohnt es sich eher, das Schweizer Bankkonto zu behalten?

Ein Behalten kann sinnvoll sein, wenn weiterhin eine Schweizer Einkommensquelle besteht, die zweite Säule oder eine andere Schweizer Auszahlung noch aussteht oder eine Rückkehr in die Schweiz in absehbarer Zeit geplant ist. In solchen Fällen ist das Konto praktisch für den Eingang von Zahlungen.

Welche steuerlichen Folgen hat es, wenn das Schweizer Bankkonto bei unbeschränkter Steuerpflicht in Ungarn bestehen bleibt?

Die Bank meldet im Rahmen von CRS/AEOI auch der ungarischen Steuerbehörde Kontostand und Zinserträge. Eine in Ungarn steuerpflichtige Person muss die auf dem Schweizer Konto erzielten Zinsen in Ungarn deklarieren.

Warum ist es wichtig, vor der Kontoschliessung die Steuerangelegenheiten zu regeln?

Weil bestimmte Rückerstattungen, etwa die Rückforderung der Verrechnungssteuer oder andere Gutschriften, noch auf das Schweizer Konto eingehen können. Wird das Konto zu früh geschlossen, können diese Zahlungen hängen bleiben oder einen zusätzlichen Aufwand verursachen.

Welches Dokument sollte bei der Kontoschliessung verlangt werden?

Von der Bank sollte eine schriftliche Bestätigung der Kontoschliessung verlangt werden. Diese sollte mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, da sie bei einer steuerlichen Prüfung als Nachweis dienen kann.

Was passiert mit der Kreditkarte und dem Wertschriftendepot bei der Schliessung des Bankkontos?

Die meisten Banken schliessen die verbundenen Dienstleistungen ebenfalls oder behandeln sie in einem separaten Verfahren. Das Wertschriftendepot wird separat geschlossen, und die Wertschriften müssen verkauft oder an ein anderes Institut übertragen werden.

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