In der Schweiz wird über die Finanzierung der 13. AHV-Rente abgestimmt
Am 29. November findet eine Volksabstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente statt. Der Vorschlag würde die einzelnen Mehrwertsteuersätze unterschiedlich beeinflussen.

In der Schweiz findet am 29. November 2026 eine eidgenössische Volksabstimmung über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zur Finanzierung der 13. AHV-Rente statt. Nach Angaben des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) entscheiden die Stimmberechtigten über eine steuerliche Erhöhung im Zusammenhang mit der Finanzierung der Rente. (BSV)
Was ist über die 13. AHV-Rente bekannt?
Die AHV ist die staatliche Altersvorsorge der Schweiz. Über die Finanzierung der 13. Rente hat das Schweizer Parlament im Juni 2026 entschieden, wie aus den offiziellen Informationen des BSV hervorgeht. Dieser Parlamentsentscheid bildet den Hintergrund für den Finanzierungsvorschlag, über den die Stimmberechtigten nun abstimmen. (BSV)
Die vom Parlament verabschiedete Lösung und die Genehmigung der Mehrwertsteuererhöhung müssen getrennt betrachtet werden: Der erste Entscheid ist bereits gefallen, über Letztere kommt es nun zur Volksabstimmung.
Wie hängt die geplante Mehrwertsteuererhöhung damit zusammen?
Der Vorschlag würde die einzelnen Mehrwertsteuersätze unterschiedlich betreffen. Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen würde von 3,8 % auf 4,0 % steigen. Es handelt sich um einen gesamtschweizerischen Steuersatz und nicht um eine kantonal unterschiedliche Massnahme. (BSV)
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz bliebe hingegen bei 2,6 %. Laut einem Bericht von Watson würden die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung vollständig in die AHV fliessen. Der Vorschlag würde der staatlichen Altersvorsorge somit zusätzliche Einnahmen sichern, während der reduzierte Steuersatz unverändert bliebe. (Watson)
Welche Entscheidung steht noch aus?
Die Zustimmung der Stimmberechtigten ist der nächste Schritt. Gegenstand der Abstimmung ist eine Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung. Daher können die vorgeschlagenen Steuersätze noch nicht als bereits beschlossene Änderungen behandelt werden.
Die Formulierungen „würde steigen“ und „würde bleiben“ beschreiben entsprechend die zur Abstimmung vorgelegte Regelung – und nicht eine bereits anwendbare neue Steuervorschrift.
Quellen
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Kurz gesagt
In der Schweiz findet am 29. November 2026 eine eidgenössische Volksabstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente statt. Gemäss dem Vorschlag würde der Sondersatz für das Gastgewerbe von 3,8 % auf 4,0 % steigen, während der reduzierte Satz bei 2,6 % bliebe; die Mehreinnahmen würden vollständig der AHV zufliessen.
Wichtige Punkte
- Die Volksabstimmung findet am 29. November 2026 in der Schweiz statt.
- Bei der Abstimmung geht es um eine Mehrwertsteuererhöhung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente.
- Gemäss dem Vorschlag würde der Sondersatz für das Gastgewerbe von 3,8 % auf 4,0 % steigen.
- Der reduzierte Mehrwertsteuersatz bliebe bei 2,6 %, während die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuererhöhung vollständig der AHV zufliessen würden.
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